Register zur Erfassung von Warnmeldungen im Bereich öffentliche Gesundheit und Umwelt

Das Gesetz von 2013 hat für Arbeitnehmer ein Recht auf Meldung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken eingeführt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein spezielles Register zur Dokumentation dieser Meldungen zu führen.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
04.11.2014
Inhaltsverzeichnis
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Wir möchten Sie auf eine wenig bekannte gesetzliche Verpflichtung hinweisen, die für alle Unternehmen gilt. Das Gesetz Nr. 2013-316 vom 16. April 2013 zur Unabhängigkeit von Gutachten im Bereich Gesundheit und Umwelt sowie zum Schutz von Hinweisgebern hat im Arbeitsgesetzbuch ein Kapitel zum Melderecht in Bezug auf öffentliche Gesundheit und Umwelt.

Diese Regelung sieht vor, dass Arbeitnehmer oder Mitglieder des CSE den Arbeitgeber alarmieren, wenn sie der Ansicht sind, dass die im Betrieb verwendeten Produkte oder Herstellungsverfahren ein ernstes Risiko für die öffentliche Gesundheit oder die Umweltdarstellen oder darstellen könnten. Die Meldung muss schriftlich festgehalten werden.

Ein neues Kapitel des Arbeitsgesetzbuchs*legt die Bedingungen für die schriftliche Dokumentation dieser Meldung fest.

Der Arbeitgeber muss daher ein spezielles Register mit nummerierten Seiten führen. Dieses Register ist den gewählten Mitgliedern des CSE jederzeit zugänglich. Jede darin eingetragene Meldung muss datiert und unterzeichnet sein.

Sie enthält zudem:

  • die Produkte oder Herstellungsverfahren, die für den Arbeitnehmer oder die gewählten Mitglieder des CSE ein ernstes Risiko für die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen;
  • gegebenenfalls die potenziellen Folgen für die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt;
  • alle weiteren Informationen, die für die Beurteilung der gemeldeten Warnung nützlich sind.

* Das Kapitel des Arbeitsgesetzbuchs umfasst die Artikel D. 4133-1 bis D. 4133-3; Titel: Register zur Dokumentation von Meldungen im Bereich öffentliche Gesundheit und Umwelt im Unternehmen.