Jedes Jahr definiert eine Anweisung des Ministeriums für den ökologischen Wandel die nationalen Maßnahmen der Inspektion von Anlagen, die dem Umweltschutz unterliegen (ICPE).
Die Anweisung vom 3. Dezember 2024 definiert die Prioritäten der ICPE-Inspektion für das Jahr 2025.
Zunächst die „dauerhaften“ Maßnahmen:
- Polizeiliche Aufgaben bei genehmigungspflichtigen Anlagen (Inspektionsbesuche, Bearbeitung von Genehmigungs- und Registrierungsanträgen, Prüfung der vom Betreiber eingereichten Studien, Bekämpfung illegaler Betriebe, insbesondere im Bereich der Abfallwirtschaft, Vorschläge an die zuständige Behörde zur Aktualisierung von Auflagen, Prüfung von Unterlagen zur Betriebseinstellung, die nach dem 1.. Juni 2022 eingereicht wurden, …);
- Weitere polizeiliche Aufgaben, innerhalb und außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen (Anwendung der Bergbauvorschriften und Regelungen zur Nachbergbauzeit; Kontrolle von Anlagen und Produkten mit Risikopotenzial, sonstige Kontrollen: REACH, Biozide, Risikoleitungen, Kältemittel, Inspektionen zur Umsetzung des Gesetzes gegen Verschwendung für eine Kreislaufwirtschaft);
- Integration technologischer und gesundheitlicher Risiken (Umsetzung von PPRT, Verwaltung belasteter Standorte und Böden, Information von Betreibern und Interessengruppen über Vorschriften und den Zustand der Umwelt, …).
Zweitens thematische Maßnahmen, die insbesondere auf der Grundlage der Leitlinien der ökologischen Planung und der Auswertung von Unfallerfahrungen ausgewählt wurden:
Einerseits systematische Maßnahmen:
- Umsetzung des interministeriellen Aktionsplans „PFAS“:
- Kontrolle der Umsetzung von Aktionsplänen zur Beseitigung oder Reduzierung von PFAS-Emissionen in Abwässern, die infolge der durch den Erlass vom 20. Juni 2023 vorgeschriebenen Analyse-Kampagnen erstellt wurden;
- Kontrolle der Anwendung von Verwendungsbeschränkungen für bestimmte PFAS-Verbindungen in Löschmitteln gemäß den POP- und REACH-Verordnungen; Aufforderung zur Erstellung eines Aktionsplans für den Austausch von Löschmitteln;
- Überwachung der PFAS-Konzentrationen in Klärschlämmen aus Industrieanlagen (ICPE), die im Rahmen eines Ausbringungsplans als Düngemittel verwendet werden
- Beherrschung von Unfallrisiken (Management der ersten Stunden nach einem Zwischenfall/Unfall):
- Bereich „Ausfall der Versorgungseinrichtungen“ (Fokus auf SEVESO-Betriebe): Überprüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit der Maßnahmen zur Kompensation von Versorgungsausfällen bei Zwischenfällen/Unfällen, insbesondere Kontrolle der Wartung und Funktionsprüfungen der Anlagen, der verfügbaren Autonomie (in Bezug auf Dauer und Notstromversorgung) sowie der Berücksichtigung der für die Risikokontrollmaßnahmen erforderlichen Versorgungseinrichtungen bei der Bewertung ihrer Effektivität.
- Bereich „Umsetzung der Bestimmungen zu ersten Umweltprobenahmen im Falle eines Unfalls“ (Fokus auf Anlagen in der Nähe von Wohngebieten / betrifft Seveso-Betriebe und genehmigungspflichtige Lager gemäß Rubrik 1510): Überprüfung der Integration der Durchführung erster Umweltprobenahmen im Falle eines Unfalls in den internen Notfallplan (POI) oder den Brandschutzplan (PDI); Kontrolle und Test der Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen, Verträge oder Bereitschaftsdienste.
- Prävention chronischer Risiken:
- Freimachung von Industrieflächen durch Beschleunigung der Bearbeitung von Betriebseinstellungsverfahren/
- 3-Jahres-Aktion: Erfassung der betroffenen Dossiers zur Freimachung von Industrieflächen, Einteilung dieser Dossiers in verschiedene Kategorien, Festlegung von Handlungsprioritäten, Identifizierung der Mittel zur Umsetzung des Abbaus;
- Aktion 2025: Erfassung der Dossiers und Kategorisierung nach Handlungspriorität, Bearbeitung der Dossiers mit der höchsten Priorität.
- Mittlere Feuerungsanlagen mit einer Leistung zwischen 5 und 50 MW gemäß Rubrik 2910: Kontrolle der in der Feuerungsanlage verwendeten Brennstoffart, Überprüfung der Luftemissionen sowie der Einhaltung der Prüfintervalle und der geltenden Emissionsgrenzwerte (VLE), Vor-Ort-Kontrolle der Rauchgasreinigungssysteme, Überprüfung der Einhaltung der Meldepflicht für Feuerungsanlagen über das vereinfachte Online-Verfahren.
- Freimachung von Industrieflächen durch Beschleunigung der Bearbeitung von Betriebseinstellungsverfahren/
- Bekämpfung des illegalen Abfallhandels: Gezielte Maßnahmen bei Altfahrzeug-Verwertungsbetrieben (VHU): Kontrolle illegaler Standorte gemäß ICPE-Vorschriften (keine gültige Zulassung oder nicht gemäß Rubrik 2712 registriert), Umsetzung der Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit einem Öko-Organismus oder zur Einrichtung eines individuellen Systems, Nutzung von Trackdéchets durch die Betreiber von Altfahrzeug-Verwertungszentren.
Darüber hinaus frei wählbare Maßnahmen
Jede Region muss eine der in den folgenden Listen aufgeführten Maßnahmen sowie eine Maßnahme auf regionaler Initiative umsetzen:





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