06.10.2023: Frist für die Erstellung bestimmter Dokumente für genehmigungs- oder registrierungspflichtige ICPE-Anlagen, die mehr als 10.000 m3 Wasser pro Jahr entnehmen
Diese ICPE-Anlagen (einschließlich derer, die von Maßnahmenpflichten bei Dürrealarmstufen befreit sind) müssen bestimmte Unterlagen auf dem aktuellen Stand halten und der Anlagenaufsicht zur Verfügung stellen.
Dazu gehören:
- die Liste der Entnahme- und Einleitungsstellen sowie die mit jeder direkten oder indirekten Entnahme- und Einleitungsstelle verbundenen Mengen an entnommenem, eingeleitetem und verbrauchtem Wasser, einschließlich der Codes der zugehörigen Wasserkörper. Diese Mengen sind wöchentlich zu erfassen, wenn die gesamte Entnahmemenge 100 Kubikmeter pro Tag übersteigt, andernfalls monatlich. Vierteljährliche und jährliche Zusammenfassungen dieser Informationen sind zu erstellen;
- die Liste der Verbesserungen oder Investitionen, die seit dem 1. Januar 2018 jährlich zu einer Reduzierung der entnommenen oder verbrauchten Wassermengen geführt haben, sowie die entsprechenden Einsparungen.
Weitere Informationen finden Sie unter Wassereinschränkungen für ICPE-Anlagen bei Dürreperioden




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