🔎 Das Wichtigste auf einen Blick
- Blitzschutz : Seit dem 1. September 2026 müssen bestimmte ICPE-Anlagen der Kategorie 3xxx neue Anforderungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die technische Blitzschutzstudie, die Wartung und regelmäßige Prüfungen.
- Wasserkraft : Anlagen mit einer Leistung von mehr als 4.500 kW unterliegen vorbehaltlich der noch ausstehenden Durchführungsverordnungen nun einem Genehmigungs- statt eines Konzessionsregimes.
- PFAS : Bestimmte genehmigungspflichtige ICPE-Anlagen, die jährlich mehr als 100 g PFAS ausstoßen, unterliegen nun der neuen Abgabe.
- OPERAT : Unternehmen, die dem „Éco Énergie Tertiaire“-System unterliegen, müssen ihren Energieverbrauch für 2025 bis zum 30. September 2026 melden.
01.09.2026: Blitzschutzpflichten für bestimmte 3xxx-Anlagen
Für genehmigungspflichtige Anlagen der Rubriken 3110 bis 3260, 3410 bis 3510, 3550, 3610, 3670 und 3700, deren vollständiger Genehmigungsantrag vor dem 1. September 2022 eingereicht wurde und die zum 31. August 2022 nicht anderweitig diesen Bestimmungen unterlagen, gelten ab dem 1. September 2026 die Blitzschutzvorgaben der Verordnung vom 4. Oktober 2010 (mit Ausnahme der ARF-Pflicht). Diese Bestimmungen umfassen insbesondere die Erstellung einer technischen Blitzschutzstudie (ETF), das Führen eines Prüf- und Wartungsprotokolls sowie die Durchführung regelmäßiger Überprüfungen.
Zur Erinnerung: Die Pflicht zur Durchführung einer Blitzschutzrisikoanalyse (ARF) gilt bereits seit dem 1. September 2024.
01.09.2026: Ende der Konzessionen für Wasserkraftanlagen
Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von über 4.500 kW unterliegen nun einem Genehmigungsverfahren anstelle des bisherigen Konzessionsregimes.
Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Durchführungsverordnungen noch ausstehen.
01.09.2026: Neue PFAS-Abgabe
Bestimmte genehmigungspflichtige ICPE-Anlagen unterliegen nun der PFAS-Abgabe, sofern sie jährlich mehr als 100 Gramm PFAS direkt in die Umwelt oder über ein Sammelnetz abgeben.
Weitere Informationen finden Sie hier: Link zum Artikel von Isabelle einfügen
30.09.2026: Frist für die Meldung des Energieverbrauchs auf der Plattform OPERAT
Unternehmen, die dem Eco Energie Tertiaire (Tertiär-Dekret) unterliegen, müssen ihren jährlichen Energieverbrauch für das Jahr 2025 auf der Plattform OPERAT melden.




