01.11.2025: Winterausrüstungspflicht für Fahrzeuge in Bergregionen
Fahrzeuge müssen mit Winterreifen ausgestattet sein oder Schneeketten bzw. Anfahrhilfen für zwei Antriebsräder mitführen, vom 1. November bis zum 31. März in den durch Präfekturerlass festgelegten Gemeinden der Bergregionen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.securite-routiere.gouv.fr/chacun-son-mode-de-deplacement/dangers-de-la-route-en-voiture/equipement-de-la-voiture/nouveaux




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