23.05.2025: ERP (öffentlich zugängliche Gebäude) – Änderung der Bestimmungen zum Brandverhalten von Strom-, Steuer- und Kommunikationskabeln
Die neuen Bestimmungen zur Brandverhaltensklassifizierung von Leitungen und Kabeln gelten für ERP-Projekte, für die der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 23. Mai 2025 eingereicht wird.
Strom-, Steuer- und Kommunikationskabel müssen hinsichtlich ihres Brandverhaltens (Beitrag eines Kabels zur Brandausbreitung sowie bei der Verbrennung freigesetzte Stoffe) die Euroklasse Cca-s2, d2, a2 anstelle der Klasse C2 erfüllen.
Hinweis: Für ERP des Typs GA (Bahnhöfe) gelten spezifische Bestimmungen.




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