01.01.2025: Pflicht zur Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Ab dem 1. Januar müssen auf bestehenden Parkplätzen mit mehr als 20 Stellplätzen Ladestationen für Elektrofahrzeuge installiert werden:
- 1 Stellplatz mit Ladepunkt, der barrierefrei für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist;
- 1 Stellplatz mit Ladepunkt pro weiteren 20 Stellplätzen.
Ausnahmen sind vorgesehen für:
- Gebäude, die von KMU genutzt oder besessen werden;
- oder wenn die Kosten für die notwendigen Arbeiten an der dem Hauptverteiler (TGBT) vorgeschalteten Infrastruktur die Gesamtkosten der nachgeschalteten Arbeiten und Ausrüstungen für die Installation der Ladepunkte übersteigen. In diesem Fall ist die Anzahl der Ladepunkte so zu begrenzen, dass die Kosten für die Arbeiten vor dem Hauptverteiler die Gesamtkosten der nachgeschalteten Arbeiten nicht überschreiten.
Weitere Informationen finden Sie hier: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen - https://www.tennaxia.com/de/blog/
01.01.2025: Verfahren zur Erzeugung erneuerbarer Energien und Dachbegrünungssysteme bei Gebäuden
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur Integration von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien oder Dachbegrünungssystemen für Bürogebäude oder Gebäudeteile nun auch für Neubauten, Erweiterungen oder umfassende Renovierungen mit einer Grundfläche von mehr als 500 m² (zuvor 1000 m²).
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Verpflichtungen zur Integration von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien oder Dachbegrünungssystemen auf Neubauten, Erweiterungen oder umfassende Renovierungen folgender Gebäude ausgeweitet:
- Verwaltungsgebäude;
- Krankenhäuser, Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie Schul- und Universitätsgebäude oder Gebäudeteile;
Sofern diese eine Grundfläche von mehr als 500 m² schaffen.
01.01.2025: Sortierung und Verwertung von Abfällen (8-Fraktionen-System) – Einbeziehung von Textilabfällen
Die Pflicht zur getrennten Sammlung und Verwertung wurde auf Textilabfälle ausgeweitet. Bereits zuvor betraf dies Abfälle aus Papier, Metall, Kunststoff, Glas, Holz, mineralischen Stoffen und Gips.
Mehr zum Thema nicht gefährliche Abfälle: Trennung nicht gefährlicher Abfälle: Welche Pflichten haben Sie? - HSE Réglementaire - https://www.tennaxia.com/de/blog/
01.01.2025: Nutzungsbeschränkung für Kältemittel mit einem GWP > 2500
Die Verwendung fluorierter Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2.500 oder mehr ist für die Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr untersagt.
Weitere Informationen: F-Gase-Verordnung III: Die Herausforderungen der neuen Regelung - https://www.tennaxia.com/de/blog/
01.01.2025: Gebäudeautomations- und Steuerungssysteme für Nichtwohngebäude
Für bestehende Nichtwohngebäude mit Heiz- oder Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 290 kW gilt:
- Installation eines Gebäudeautomations- und Steuerungssystems („BACS“) bis zum 1. Januar 2025;
- oder Nachweis durch eine Studie, dass die Amortisationszeit mehr als 10 Jahre beträgt.
Darüber hinaus muss bei einer Nennleistung der Heiz- oder Klimaanlage von > 70 kW die erste Inspektion der am 7. April 2023 bereits vorhandenen Gebäudeautomations- und Steuerungssysteme bis spätestens 1. Januar 2025 erfolgen.
Weitere Informationen: BACS-Dekret: Aktueller Stand der Regelung - https://tennaxia.com/de/blog/
01.01.2025: Vermeidung von Lichtverschmutzung
Beleuchtungsanlagen, bei denen der Anteil des oberhalb der Horizontalen abgestrahlten Lichts mehr als 50 % beträgt, müssen bis spätestens 1. Januar 2025 durch Leuchten ersetzt werden, die den Bestimmungen des Erlasses vom 27. Dezember 2018 entsprechen.
Weitere Informationen: Fokus: Neue Verpflichtungen - Regulatorische HSE - https://www.tennaxia.com/de/blog/
01.01.2025: Reform der Wasserabgaben
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Reform der Wasserabgaben in Kraft.
Die Abgabe für die Modernisierung der Sammelnetze wird abgeschafft.
Drei neue Abgaben werden eingeführt:
- die Abgabe für die Leistung der Trinkwassernetze;
- die Abgabe für die Leistung der kommunalen Abwassersysteme;
- die Abgabe für den Trinkwasserverbrauch.
Darüber hinaus betrifft die Abgabe für nicht-häusliche Wasserverschmutzung nur noch Industrieunternehmen, die nicht an das Abwassersammelnetz angeschlossen sind (d. h. diejenigen, die Abwässer direkt in die Umwelt einleiten). Industrieunternehmen, die ausschließlich an das kommunale Abwassernetz angeschlossen sind, sind nicht mehr abgabepflichtig.
01.01.2025: Anpassung der Gefahrgutverordnung (TMD) an neue internationale Abkommen
Die TMD-Verordnung fasst die Regeln für den Transport gefährlicher Güter auf nationalem Gebiet für die drei Landverkehrsträger zusammen: Straße, Schiene und Binnenschifffahrt. Sie wurde angepasst, um die Entwicklungen der internationalen Vorschriften für den Landtransport gefährlicher Güter (ADR 2025, RID 2025 und ADN 2025) zu berücksichtigen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Punkte:
- Tankprüfungen gemäß der Bestimmung AP11 in Abschnitt 7.3.3 von RID und ADR;
- Technische Inspektionen von Fahrzeugen (Anhang IV.7);
- Schienentransport gefährlicher Güter.
Diese Änderungen gelten ab dem 1.. Januar 2025. Arbeitgeber können jedoch weiterhin die alten Bestimmungen der TMD-Verordnung bis zum 30. Juni 2025 anwenden.
Weitere Informationen zum ADR 2025: Gefahrgut: ADR 2025 und die wichtigsten Änderungen der TMD-Verordnung - HSE Réglementaire - https://www.tennaxia.com/de/blog/
01.01.2025 Emissionsgrenzwerte für bestehende Verbrennungsanlagen mit einer Leistung >= 5 MW
Für Verbrennungsanlagen, die unter die Rubrik 2910 fallen und eine Leistung von mindestens 5 MW aufweisen, ändern sich die Emissionsgrenzwerte (ELV) zum 1.. Januar 2025.




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