28.02.2024: GEREP-Meldung für das Jahr 2023 für quotierten Anlagen
Die GEREP-Meldung für das Referenzjahr N muss für Anlagen, die unter das Treibhausgas-Emissionshandelssystem (EU-EHS) fallen, spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres (N+1) online eingereicht werden.
Weitere Informationen zur GEREP-Meldung: Modalitäten der jährlichen GEREP-Meldung von Schadstoffemissionen




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