28.02.2025: GEREP-Emissionsmeldung 2024 für quotierten Anlagen
Die GEREP-Emissionsmeldung für das Bezugsjahr N muss für Anlagen, die unter das Treibhausgas-Emissionshandelssystem (EU-EHS) fallen, spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres N+1 auf der Plattform eingereicht werden.
Weitere Informationen zur GEREP-Meldung: Modalitäten der jährlichen GEREP-Meldung von Schadstoffemissionen




.png)
