08.04.2024: Verpflichtende Installation eines Gebäudeautomatisierungs- und Kontrollsystems für Neubauten
Die Pflicht zur Installation eines Gebäudeautomatisierungs- und Kontrollsystems gilt für Neubauten (Baugenehmigung nach dem 8. April 2024 eingereicht):
- in denen gewerbliche oder nicht-gewerbliche Dienstleistungen erbracht werden, einschließlich solcher, die juristischen Personen (Unternehmen, Vereine usw.) aus dem Primärsektor (Landwirtschaft) oder Sekundärsektor (Industrie) gehören,
- UND die mit einer Heizungs- oder Klimaanlage ausgestattet sind, gegebenenfalls in Kombination mit einer Lüftungsanlage, deren effektive Nennleistung mehr als 70 kW beträgt.
Hinweis: Bisher galt für neue Gewerbegebäude eine Pflicht ab einer effektiven Nennleistung von über 290 kW.
Weitere Informationen: BACS-Dekret: Überblick über die Vorschriften





