Merkzettel für die HSEES-Fristen im April 2024

Seit dem 8. April 2024 müssen neue Gewerbe- oder Industriegebäude ab einer Nennleistung von 70 kW mit einem Gebäudeautomatisierungs- und Kontrollsystem ausgestattet sein.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
15.04.2024
Inhaltsverzeichnis
Demo anfordern

08.04.2024: Verpflichtende Installation eines Gebäudeautomatisierungs- und Kontrollsystems für Neubauten

Die Pflicht zur Installation eines Gebäudeautomatisierungs- und Kontrollsystems gilt für Neubauten (Baugenehmigung nach dem 8. April 2024 eingereicht):

  • in denen gewerbliche oder nicht-gewerbliche Dienstleistungen erbracht werden, einschließlich solcher, die juristischen Personen (Unternehmen, Vereine usw.) aus dem Primärsektor (Landwirtschaft) oder Sekundärsektor (Industrie) gehören,
  • UND die mit einer Heizungs- oder Klimaanlage ausgestattet sind, gegebenenfalls in Kombination mit einer Lüftungsanlage, deren effektive Nennleistung mehr als 70 kW beträgt.

Hinweis: Bisher galt für neue Gewerbegebäude eine Pflicht ab einer effektiven Nennleistung von über 290 kW.

Weitere Informationen: BACS-Dekret: Überblick über die Vorschriften