Was ist die OLD?
Zur Vorbeugung von Waldbränden sowie deren Entstehung und Ausbreitung schreibt das Forstgesetz gesetzliche Rodungspflichten (OLD) für bestimmte Eigentümer von Wohngebäuden, Bauwerken, Anlagen und Ausrüstungen vor.
Unter Rodung versteht man „Maßnahmen zur Reduzierung pflanzlicher Brennstoffe jeglicher Art, um die Intensität von Bränden zu verringern und deren Ausbreitung zu begrenzen. Dies kann das Beschneiden der verbleibenden Pflanzen sowie die Beseitigung von Schnittresten umfassen.“
Wer ist von diesen OLD betroffen?
Betroffen von dieser OLD sind Eigentümer von Grundstücken, die sich in einem Umkreis von weniger als 200 Metern zu einem Waldgebiet befinden:
- Gelegen in einem besonders brandgefährdeten Departement;
- Eingestuft als brandgefährdet.
Der Erlass vom 6. Februar 2024 führt die Departements auf, die besonders brandgefährdet sind (Artikel 3) sowie die als brandgefährdet eingestuften Wälder und Forsten in Brandgefahr wenn das Departement nicht in der Liste der brandgefährdeten Gebiete aufgeführt ist (Anhang 1).
Von diesem Erlass sind zudem Wälder und Forsten ausgenommen, die besonders brandgefährdet sind:
- Waldgebiete mit einer zusammenhängenden Fläche von weniger als 0,5 Hektar [gelegen in den besonders brandgefährdeten Departements] ;
- sowie sonstige Waldgebiete mit geringerem Brandrisiko in den besonders brandgefährdeten Departements (Anhang 2).
Wie wird die OLD angewendet?
Die OLD gilt für Grundstücke, die weniger als 200 Meter von den im Erlass vom 6. Februar 2024 identifizierten Wäldern und Forsten entfernt liegen, insbesondere in folgenden Fällen:
- im Umkreis von 50 Metern um Gebäude, Baustellen und Anlagen jeglicher Art (kann durch Entscheidung des Bürgermeisters auf bis zu 100 Meter erweitert werden);
- im Umkreis von Privatwegen, die zu diesen Gebäuden, Baustellen und Anlagen führen, wobei die Tiefe vom Präfekten auf maximal 10 Meter beidseitig des Weges festgelegt wird;
- im Umkreis von 100 Metern um SEVESO-klassifizierte Industrieanlagen (ICPE), gemessen ab der Grundstücksgrenze (kann durch Entscheidung des Präfekten auf bis zu 200 Meter erweitert werden);
- im Umkreis von für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Straßen und Eisenbahnlinien;
- im Umkreis von oberirdischen Stromübertragungs- oder Verteilungsleitungen.
Falls sich die OLD über die Grundstücksgrenzen hinaus erstreckt, ist Folgendes erforderlich:
- den Eigentümer oder Bewohner des Nachbargrundstücks (sofern er nicht Eigentümer ist) zu informieren, um die Erlaubnis zum Betreten des Grundstücks für die Durchführung der Rodungsarbeiten zu erhalten;
- den Eigentümer daran zu erinnern, dass bei fehlender Genehmigung innerhalb einer Frist von einem Monat diese Verpflichtungen zu seinen Lasten gehen;
- den Bürgermeister zu informieren, falls die Genehmigung nicht erteilt wurde.
Die Zugangsgenehmigung ist 3 Jahre gültig und kann von der Person, die sie erteilt hat, widerrufen werden. In diesem Fall gehen die Verpflichtungen zur Rodung zu ihren Lasten.
Bei einer Überlagerung von gesetzlichen Rodungspflichten (OLD) auf dem Grundstück eines Dritten, der selbst nicht von einer OLD betroffen ist, rodelt jede der verpflichteten Personen die Bereiche, die am nächsten an den Grenzen der Grundstücke liegen, auf denen sich das Gebäude, die Baustelle, die Ausrüstung oder die Anlage jeglicher Art befindet, die den Grund für die ihr obliegende Verpflichtung darstellt.
Ebenfalls von gesetzlichen Rodungspflichten betroffen sind Gebiete, die besonders brandgefährdet sind und außerhalb der oben genannten brandgefährdeten Gebiete liegen. Diese Zonen werden auf lokaler Ebene durch einen Präfekturerlass des staatlichen Vertreters im Departement festgelegt.
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