Neue Regelungen für die Entsorgung von Altöl

Seit Januar 2022 unterliegen Altöle der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Besitzer müssen neue Sortier-, Sammel- und Rückverfolgbarkeitsregeln einhalten, um eine vorschriftsmäßige Entsorgung zu gewährleisten.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
28.04.2022
Inhaltsverzeichnis
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Die Entsorgung von Altölen fällt seit dem 1. Januar 2022 unter die EPR-Regelungen (Erweiterte Herstellerverantwortung) für mineralische oder synthetische Schmier- und Industrieöle. Die Hersteller dieser Öle, also die Inverkehrbringer, müssen sich einem Rücknahmesystem anschließen, das für die Organisation der Sammlung und Behandlung der Öle zuständig ist.

In diesem Rahmen wurden Änderungen (1) an den Pflichten zur Entsorgung und Sammlung von Altölen vorgenommen. Diese Änderungen betreffen die Erzeuger dieser Abfälle, also die Besitzer von Altölen.

Hinweis: Dieser Artikel behandelt nicht die Pflichten der Hersteller („Inverkehrbringer“) in Bezug auf dieses neue EPR-System.

Welche Öle sind betroffen?

Öle, aus denen Altöle entstehen können und die für folgende Anwendungen bestimmt sind:

  • für Verbrennungsmotoren und Turbinen,
  • für Getriebe,
  • für Laufwerke,
  • für Kompressoren,
  • multifunktionale Öle,
  • für Hydrauliksysteme und Stoßdämpfer,
  • für elektrische Anwendungen,
  • für die Wärmebehandlung,
  • nicht wasserlösliche Öle für die Metallbearbeitung,
  • als Wärmeträgerflüssigkeiten verwendet.

Bitte beachten Sie, dass lösliche Öle nicht in dieser Liste enthalten sind.

Altöle sind Öle, die für den ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind.

Wer darf Altöl sammeln?

Die Begriffe Sammler und Sammel- und Bündelungsunternehmen ersetzen den Begriff des Einsammlers.

Ein Altölsammler ist jede Person, die gewerbsmäßig Altöl bei den Besitzern einsammelt, ohne es zu bündeln, um es anschließend an ein Sammel- und Bündelungsunternehmen für Altöl weiterzuleiten.

Ein Altöl-Sammel- und Bündelungsunternehmen ist jede Person, die gewerbsmäßig Altöl bei den Besitzern einsammelt und es zur weiteren Behandlung bündelt.

Seit dem 1. Januar 2022 benötigen Sammler sowie Sammel- und Bündelungsunternehmen keine Zulassung mehr. Sie müssen sich ab dem 1. Juli 2022 bei einem Öko-Organismus registrieren und diese Sammel- und Transporttätigkeit beim Präfekten anmelden.

Hinweis: Sammler und Behandlungsanlagen müssen weiterhin über eine entsprechende ICPE-Klassifizierung verfügen.

Welcher Öko-Organismus ist zuständig?

CYCLEVIA ist bis zum 31. Dezember 2027 als Öko-Organismus (2) für die Entsorgung von mineralischen oder synthetischen Schmier- oder Industrieölabfällen zugelassen.

Welche Pflichten haben Besitzer von Altöl?

Als Besitzer solcher Öle sind Sie verpflichtet:

  • eine getrennte Sortierung der verschiedenen Ölarten sowie anderer Abfälle vorzunehmen, die deren Aufbereitung oder Recycling beeinträchtigen könnten;
  • Ihr Altöl durch einen Sammler oder ein Sammel- und Bündelungsunternehmen abholen zu lassen, der Ihnen (wie bisher) einen Abholbeleg ausstellt. Dieser Beleg gibt insbesondere die Menge und Qualität des gesammelten Öls an.

Hinweis: Ab dem 1. Januar 2024 wird dieser Beleg durch einen elektronischen Begleitschein (BSD) in Trackdéchets ersetzt.

Doppelte Probenahme vor der Vermischung

Vor der Vermischung der gesammelten Öle führt der Sammel- und Konsolidierungsbetrieb eine doppelte Probenahme durch.

Eine Probe ist für den Sammel- und Konsolidierungsbetrieb bestimmt.

Die andere wird entweder vom Erzeuger (sofern die Sammlung durch einen Sammel- und Konsolidierungsbetrieb erfolgt) oder vom Sammler aufbewahrt.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, diese Probe bis zur endgültigen Entsorgung der Öle aufzubewahren. Sie dient im Problemfall als Nachweis für die Qualität der Öle.

Fazit

In der Praxis empfehlen wir Ihnen:

  • Übergeben Sie Ihre Altöle an einen Sammler oder einen Sammel- und Konsolidierungsbetrieb;
  • Stellen Sie sicher, dass dieser ab dem 1. Juli 2022 bei der Rücknahmegesellschaft Cyclevia registriert ist;
  • Lassen Sie sich von Ihrem Sammler bzw. Sammel- und Konsolidierungsbetrieb die behördliche Empfangsbescheinigung für die Sammlung und den Transport von Abfällen vorlegen;
  • Fordern Sie für jede Abholung einen Abholbeleg an und tragen Sie diese Informationen in Ihr Abfallregister ein;
  • Wenn Sie einen Sammel- und Konsolidierungsbetrieb beauftragen, bewahren Sie für jede Altölcharge eine Probe bis zur Entsorgung der Charge auf.

(1) Dekret Nr. 2021-1395 vom 27. Oktober 2021 über die Bewirtschaftung von Altölen und die erweiterte Herstellerverantwortung für mineralische oder synthetische Schmier- oder Industrieöle [JORF vom 29. Oktober 2021]

(2) Erlass vom 24. Februar 2022 zur Zulassung einer Rücknahmegesellschaft für die erweiterte Herstellerverantwortung für mineralische oder synthetische Schmier- oder Industrieöle [JORF vom 23. März 2022]

Foto-Credit: 223952285 @Love the wind