Gesetz zur Verringerung des digitalen ökologischen Fußabdrucks: Welche Auswirkungen hat es auf Unternehmen?

Das im November 2021 verabschiedete REEN-Gesetz zielt darauf ab, den ökologischen Fußabdruck der Digitalisierung zu verringern. Es richtet sich vor allem an Hersteller, fordert aber auch Unternehmen dazu auf, ihr digitales Nutzungsverhalten zu überdenken.

Elodie Brechet
Chargée de marketing
Publication : 
23.12.2021
Inhaltsverzeichnis
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Der November 2021 war geprägt durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks der Digitalisierung in Frankreich (REEN). Obwohl sich der Gesetzestext in erster Linie an Hersteller digitaler Endgeräte richtet, sollte er für jedes Unternehmen Anlass sein, den eigenen digitalen CO2-Fußabdruck zu reflektieren.

REEN-Gesetz: Fokus auf Herstellung und Verkauf digitaler Endgeräte

Um die Neuanschaffung von Endgeräten zu begrenzen, enthält das Gesetz insbesondere eine Reihe von Bestimmungen für die Herstellung und den Verkauf digitaler Endgeräte (Smartphones, Tablets, Computer usw.).

Der Text sieht spätestens ab dem 1. Januar 2028 die Einführung verbindlicher Ziele für das Recycling, die Wiederverwendung und die Reparatur bestimmter digitaler Güter vor, sowie die Durchführung vonnationalen Sammelaktionen für digitale Geräte, die von den Herstellern oder deren Entsorgungsorganisationen geleitet und durch eine Rückgabeprämie unterstützt werden.

Ein allgemeiner Referenzrahmen für das Ökodesign digitaler Dienste, der Kriterien für nachhaltiges Design festlegt, wird zudem ab dem 1.er Januar 2024.

Schließlich verpflichtet der Text bestimmte Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste dazu, wichtige Kennzahlen zu ihren Strategien zur Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks zu veröffentlichen. Ein Dekret wird festlegen, welche Betreiber davon betroffen sind sowie den Inhalt und die Modalitäten dieser Verpflichtung regeln.

Wie kann ein Unternehmen seinen digitalen CO2-Fußabdruck reduzieren?

Das Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, die Umweltauswirkungen der Herstellung digitaler Endgeräte zu verringern, und enthält nur wenige Bestimmungen zur Reduzierung der Emissionen durch die digitale Nutzung durch private Akteure.

Dennoch ist es unerlässlich, dass sich alle Fachleute mit dieser Problematik auseinandersetzen. Unternehmen nutzen digitale Technologien heute intensiver denn je: Dokumentendigitalisierung, neue Kommunikationsformen… Die Vorteile sind zweifellos zahlreich, doch gleichzeitig geht diese explosionsartige Zunahme der digitalen Nutzung unweigerlich mit einer Verschlechterung der digitalen CO2-Bilanz sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Akteuren einher.

Um diesem Trend entgegenzuwirken, können Unternehmen insbesondere ihre Mitarbeiter für „digitale Best Practices“ sensibilisieren (Nachrichten kürzer halten, das E-Mail-Postfach aufräumen, Audio- statt Videokonferenzen bevorzugen usw.).

Laut ADEMEmachen IT-Geräte etwa 21 % des Stromverbrauchs eines Bürobetriebs aus. Sowohl aus finanzieller als auch aus ökologischer Sicht ist es für Unternehmen daher äußerst sinnvoll, ihre IT-Flottenmanager oder Einkaufsverantwortlichen zu sensibilisieren.

Quellen:

Gesetz Nr. 2021-1485 vom 15. November 2021 zur Verringerung des digitalen ökologischen Fußabdrucks in Frankreich – Website der ADEME