Die Weiterentwicklung des Systems zur Prävention körperlicher Belastung

Neue Regeln regeln die körperliche Belastung am Arbeitsplatz. Die 10 Risikofaktoren sind nun an präzise Schwellenwerte gebunden und ein Expositionsnachweis ist obligatorisch.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
11.07.2014
Inhaltsverzeichnis
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Wir bieten Ihnen einen Überblick über die Entwicklung des Belastungssystems.

Belastungsschwellen und Präventionsnachweise des Belastungssystems

Im Rahmen der Entwicklung des Belastungssystemsdefinieren die Artikel D. 4161-1 bis 4 des Arbeitsgesetzbuches bezüglich der Belastungsschwellen und der Präventionsnachweise für Expositionen:

  • 1. Die beruflichen Risikofaktoren und die damit verbundenen Expositionsschwellen, ab denen für jeden betroffenen Arbeitnehmer ein Präventionsnachweis erstellt werden muss
  • 2. Die Kriterien zur Bewertung der Exposition gegenüber Belastungsfaktoren
  • 3. Die Modalitäten für die Erstellung, Aktualisierung und Verbreitung der Präventionsnachweise

Belastungsfaktoren und -schwellen

Die 10 Belastungsfaktoren , die bereits seit 2012 angewendet werden, bleiben in der Entwicklung des Belastungssystems unverändert.

Die wichtigste Neuerung gegenüber dem vorherigen, seit Februar 2012 geltenden Belastungssystem besteht darin, dass diese Faktoren nun an gesetzlich festgelegte Schwellenwerte gebunden sind, die auf einer Mindestintensität UND einer Mindestdauer basieren. Bisher lag die Festlegung der Schwellenwerte zur Identifizierung von Arbeitsplätzen und Arbeitssituationen, die eine Exposition gegenüber Belastungsfaktoren beinhalten, im Ermessen des jeweiligen Arbeitgebers.

Hinsichtlich ausgeprägter körperlicher Belastungen:

Arbeitsbezogene Risikofaktoren Schwellenwerte
Handlung oder Situation Mindestintensität Mindestdauer
a) Manuelle Handhabung von Lasten gemäß Artikel R. 4541-2 Heben oder Tragen Einzellast von 15 Kilogramm 600 Stunden pro Jahr
Schieben oder Ziehen Einzellast von 250 Kilogramm 600 Stunden pro Jahr
Fortbewegung des Beschäftigten mit der Last oder Aufnehmen der Last vom Boden oder auf Schulterhöhe oder darüber Einzellast von 10 Kilogramm 600 Stunden pro Jahr
Kumulierte Lastenhandhabung 7,5 Tonnen kumuliert pro Tag 120 Tage pro Jahr
b) Belastende Körperhaltungen, definiert als erzwungene Gelenkstellungen Halten der Arme in der Höhe über Schulterhöhe oder kniende oder hockende Positionen oder Rumpfdrehungen um 30 Grad oder gebeugter Rumpf um 45 Grad 900 Stunden pro Jahr
c) Mechanische Vibrationen gemäß Artikel R. 4441-1 Auf Hände und Arme übertragene Vibrationen Expositionswert bezogen auf eine Referenzperiode von 8 Stunden von 2,5 m/s² 450 Stunden pro Jahr
Auf den gesamten Körper übertragene Vibrationen Expositionswert bezogen auf eine Referenzperiode von 8 Stunden von 0,5 m/s² 450 Stunden pro Jahr

Hinsichtlich einer belastenden physischen Umgebung:

Arbeitsbezogene Risikofaktoren Schwellenwerte
Handlung oder Situation Mindestintensität Mindestdauer
Gefährliche chemische Arbeitsstoffe (ACD) gemäß den Artikeln R. 4412-3 und R. 4412-60, einschließlich Staub und Rauch Exposition gegenüber einem gefährlichen chemischen Stoff, der einer oder mehreren Gefahrenklassen oder -kategorien(*) gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zugeordnet ist und in einer Verordnung des zuständigen Arbeitsministers aufgeführt ist Der Schwellenwert wird für jeden gefährlichen chemischen Stoff durch Anwendung eines Bewertungsrasters bestimmt, das die Art der Aufnahme, die Emissions- oder Kontaktklasse des betreffenden chemischen Stoffs, das Verwendungs- oder Herstellungsverfahren, die umgesetzten Kollektiv- oder Individualschutzmaßnahmen und die Expositionsdauer berücksichtigt, die durch eine Verordnung des zuständigen Arbeitsministers und des zuständigen Gesundheitsministers festgelegt wird
Extreme Temperaturen Temperatur gleich oder unter 5 Grad Celsius oder gleich oder über 30 Grad Celsius 900 Stunden pro Jahr
Lärm gemäß Artikel R. 4431-1 Lärmexpositionsniveau bezogen auf eine Referenzperiode von acht Stunden von mindestens 80 Dezibel (A) 600 Stunden pro Jahr
Exposition gegenüber einem Spitzenschalldruckpegel von mindestens 135 Dezibel (C) 120 Mal pro Jahr

Hinsichtlich bestimmter Arbeitsrhythmen:

Arbeitsbezogene Risikofaktoren Schwellenwerte
Handlung oder Situation Mindestintensität Mindestdauer
a) Nachtarbeit unter den in den Artikeln L. 3122-29 bis L. 3122-31 festgelegten Bedingungen Eine Arbeitsstunde zwischen 24 Uhr und 5 Uhr 120 Nächte pro Jahr
b) Wechselschichtarbeit Wechselschichtarbeit mit mindestens einer Arbeitsstunde zwischen 24 Uhr und 5 Uhr 50 Nächte pro Jahr
c) Wiederholende Arbeit, gekennzeichnet durch die Wiederholung derselben Bewegung, in einem vorgegebenen Takt, ob nun durch die automatische Bewegung eines Werkstücks oder durch Akkordlohn vorgegeben, mit einer festgelegten Zykluszeit Zykluszeit ≤ 1 Minute 900 Stunden pro Jahr
30 technische Vorgänge oder mehr pro Minute bei einer Zykluszeit von mehr als 1 Minute

Die Expositionsschwelle gegenüber chemischen Gefahrstoffen (ACD) wird anhand eines Bewertungsrasters festgelegt, das per Ministerialerlass definiert wird (dessen Veröffentlichung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch aussteht) und folgende Faktoren berücksichtigt:

  • die Art der Aufnahme
  • die Emissions- oder Kontaktklasse des Gefahrstoffs
  • das Anwendungs- oder Herstellungsverfahren
  • die umgesetzten kollektiven oder individuellen Schutzmaßnahmen
  • die Expositionsdauer

HINWEIS: Die so festgelegten Schwellenwerte dienen auch dazu, den Anteil der Arbeitnehmer zu berechnen, die belastenden Faktoren ausgesetzt sind. Dies ist entscheidend, um zu bestimmen, welche Unternehmen verpflichtet sind, eine Kollektivvereinbarung auszuhandeln oder einen Aktionsplan zur Prävention von Belastungsfaktoren zu erstellen.

Zur Erinnerung: Diese Verpflichtung betrifft potenziell nur Privatunternehmen sowie öffentlich-rechtliche Industrie- und Handelsbetriebe (EPIC) und öffentliche Verwaltungseinrichtungen (EPA), die Personal nach Privatrecht beschäftigen und mindestens 50 Mitarbeiter haben.

Ebenso ist von Arbeitgebern ein spezifischer Beitrag für jeden Arbeitnehmer zu entrichten, der über diese Schwellenwerte hinaus exponiert ist.

Bewertungskriterien für die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber Belastungsfaktoren

Die Exposition jedes Arbeitnehmers muss vom Arbeitgeber auf der Grundlage der üblichen Arbeitsbedingungen am jeweiligen Arbeitsplatz bewertet werden, wobei der Jahresdurchschnitt maßgeblich ist. Hierfür kann der Arbeitgeber auf folgende Hilfsmittel zurückgreifen:

  • auf kollektive Daten, insbesondere durch die Identifizierung und Bewertung typischer Expositionssituationen, sofern diese kollektiven Daten ordnungsgemäß im Anhang des einheitlichen Bewertungsdokuments (Document unique) festgehalten sind;
  • auf Dokumente zur Unterstützung der Risikobewertung, insbesondere branchenspezifische Referenzwerke, deren Liste per Ministerialerlass festgelegt wird.

Eine wichtige Neuerung betrifft zudem die Berücksichtigung von kollektiven UND individuellen Schutzmaßnahmen bei der Beurteilung des Expositionsniveaus im Hinblick auf die Belastungsschwellen.

Bisher waren Unternehmen nämlich angewiesen, individuelle Schutzmaßnahmen bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen.

Die Einbeziehung individueller Schutzmaßnahmen kann insbesondere bei der Bewertung der Faktoren Lärm und chemische Gefahrstoffe (ACD) Auswirkungen haben.

Wenn die Mindestexpositionsdauer in Stunden pro Jahr berechnet wird, erfolgt die Beurteilung der Schwellenwertüberschreitung durch Addition der Zeiträume, in denen die jeweiligen Tätigkeiten ausgeübt oder festgestellt wurden.

Expositionspräventionsblätter

Für jeden Arbeitnehmer, der einem oder mehreren Faktoren ausgesetzt ist, die die festgelegten Grenzwerte für körperliche Belastung überschreiten, muss ein Expositionspräventionsblatt erstellt werden, in dem die entsprechenden Belastungsfaktoren aufgeführt sind.

Die Neuerung: Dieses Blatt dient nun als Grundlage für die Zuweisung von Punkten auf dem persönlichen Präventionskonto für körperliche Belastung. Die so erfassten Daten müssen an die Caisse Nationale d'Assurance Vieillesse des travailleurs salariés (CNAVTS), die für die Verwaltung dieses Kontos zuständig ist, übermittelt werden. Dies hat im Rahmen der jährlichen Sozialdatenerklärung (DADS) zu erfolgen.

In der Praxis muss der Arbeitgeber das Expositionspräventionsblatt erstellen und es dem Arbeitnehmer am Ende eines jeden Jahres, spätestens jedoch bis zum 31. Januar des Folgejahres, aushändigen. Bei Arbeitnehmern, deren Arbeitsvertrag im Laufe des Kalenderjahres endet, muss das Blatt spätestens am letzten Tag des Monats nach Vertragsende übermittelt werden.

Eine Kopie des Blattes ist dem Arbeitnehmer zudem in folgenden Fällen einer Arbeitsunterbrechung auszuhändigen:

  • bei einer Dauer von mindestens 30 Tagen, wenn die Unterbrechung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist
  • bei einer Dauer von mindestens 3 Monaten in allen anderen Fällen

Die Blätter müssen zudem jederzeit für das betroffene Personal zugänglich sein.

Schließlich muss der Arbeitgeber die Blätter 5 Jahre lang nach dem betreffenden Jahr aufbewahren (z. B. muss ein für 2015 erstelltes Blatt bis Ende 2020 aufbewahrt werden).

Weiterentwicklung des Systems zur Prävention körperlicher Belastung

Eine am 13. März veröffentlichte Anweisung enthält nähere Angaben zu den Bedingungen für die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen gegen körperliche Belastung für das Jahr 2015.