Das Sicherheitsprotokoll entspricht in seinem Ansatz dem Präventionsplan, ist jedoch speziell auf Be- und Entladevorgänge zugeschnitten.
Voraussetzungen für die Einführung eines Sicherheitsprotokolls
Es ist erforderlich, sobald ein externes Unternehmen (der Transporteur) von oder zu einem Ort außerhalb des nutzenden Unternehmens (Gastunternehmen) Be- oder Entladevorgänge ganz oder teilweise durchführt. Es muss erstellt werden:
- Bei punktuellen Vorgängen: Für jeden Be- und Entladevorgang.
- Bei wiederkehrenden Vorgängen zwischen denselben Unternehmen: Es wird einmalig vor dem ersten Vorgang erstellt.
Gilt dies für alle Transportarten? Auch für leichte Nutzfahrzeuge?
Ja, unabhängig vom Fahrzeugtyp und der Art der Ware sind alle Be- und Entladevorgänge betroffen (Art. 4515-2 des Arbeitsgesetzbuches).
Was versteht man unter einem wiederkehrenden Vorgang?
Als wiederkehrender Vorgang zwischen einem Gastunternehmen und einem Transporteur gilt eine Tätigkeit, die sich in folgenden Punkten gleicht:
- „Gleiche Materialien“: Es handelt sich um Produkte oder Stoffe derselben Art.
- „Gleiches Umfeld“: Die Tätigkeit findet an denselben Standorten statt.
- „Gleiche Methode“: Die Durchführung erfolgt nach demselben Arbeitsverfahren.
- „Gleiche Ausrüstung“: Es werden dieselben Fahrzeugtypen und Handhabungsgeräte eingesetzt.
Vorherige Abstimmung
Das Protokoll wird im Rahmen eines Austauschs zwischen den Arbeitgebern (oder deren Vertretern) des Gastunternehmens und des Transportunternehmens vor der geplanten Durchführung erstellt. Im Gegensatz zum Präventionsplan ist eine gemeinsame Vorab-Inspektion, die die physische und gleichzeitige Anwesenheit der verschiedenen Arbeitgeber erfordert, nicht notwendig.
„Oh, das war so nicht geplant, aber der Fahrer ist schon da!“
Falls der Transportunternehmer vor dem Vorgang nicht identifiziert werden kann, muss der Arbeitgeber des empfangenden Unternehmens die erforderlichen Informationen zum Sicherheitsprotokoll auf geeignetem Wege einholen.
Es ist üblich, die Sicherheitsanweisungen im Empfangsbereich für Fahrer auszuhängen, insbesondere solche, die das Be- oder Entladen, den Lieferort, spezifische Ausrüstungen und Maschinen sowie Rettungsmittel betreffen. Zudem sollte die Kenntnisnahme dieser Informationen durch ein von den Fahrern unterzeichnetes Dokument bestätigt werden.
Bei Lieferungen durch ausländische Transportunternehmen muss das empfangende Unternehmen sicherstellen, dass seine Regeln verstanden werden. Gibt es ein erläuterndes Dokument in mehreren Sprachen?
Und falls Zweifel bestehen: Vorsicht! Im Falle eines Unfalls liegt die Verantwortung beim empfangenden Unternehmen.
Inhalt des Protokolls
Das Sicherheitsprotokoll enthält alle Informationen, die für die Bewertung der durch den Vorgang entstehenden Risiken sowie für die während der einzelnen Phasen zu beachtenden Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Diese Bewertung kann in der Praxis an den Sicherheitsbeauftragten delegiert werden, sofern dieser über die notwendige Befugnis, Kompetenz und die erforderlichen Mittel verfügt (Art. R. 5411-9 des Arbeitsgesetzbuches). Um diese Bewertung zu erleichtern, empfiehlt die CRAM in ihrem Empfehlungsschreiben R. 512, sich an der folgenden Chronologie zu orientieren:
- Schritt 1: Ankunft im empfangenden Unternehmen
- Schritt 2: Verkehr auf dem Gelände
- Schritt 3: Manövrieren und Vorbereitung des Fahrzeugs
- Schritt 4: Be- / Entladen
- Schritt 5: Ladungssicherung
- Schritt 6: Abfahrt
Für das empfangende Unternehmen umfasst das Sicherheitsprotokoll insbesondere folgende Informationen:
- Sicherheitsanweisungen, insbesondere solche, die das Be- oder Entladen betreffen;
- Der Liefer- oder Abholort, die Zugangs- und Parkmodalitäten an den Be- oder Entladestellen, ergänzt durch einen Lageplan und Verkehrsvorschriften;
- Die für das Be- oder Entladen verwendeten spezifischen Ausrüstungen und Maschinen;
- Rettungsmittel für den Fall eines Unfalls oder Zwischenfalls;
- Die Identität des vom empfangenden Unternehmen benannten Verantwortlichen, an den der Arbeitgeber gegebenenfalls seine Befugnisse delegiert.
Für den Transportunternehmer beschreibt das Sicherheitsprotokoll insbesondere:
- Die Merkmale des Fahrzeugs, seine Ausstattung und seine Ausrüstung;
- Die Art und die Verpackung der Ware;
- Die besonderen Vorsichtsmaßnahmen oder Anforderungen, die sich aus der Art der beförderten Stoffe oder Produkte ergeben, insbesondere die durch die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auferlegten Maßnahmen.
Wer unterzeichnet das Protokoll? Wer kann es einsehen?
- Die Unternehmensleiter: Jeder Leiter einer Betriebsstätte (Transport und Empfang) bewahrt ein datiertes und (von ihm oder seinem Vertreter) unterzeichnetes Exemplar seines Protokolls auf.
- Der Betriebsrat/Ausschuss für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (CSE/CSSCT) sowie die Gewerbeaufsicht: Das Sicherheitsprotokoll wird für sie zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wie lange ist ein Sicherheitsprotokoll gültig? Und wie lange muss es aufbewahrt werden?
Es bleibt so lange gültig, wie die beteiligten Arbeitgeber der Ansicht sind, dass der Ablauf der identifizierten Vorgänge keinerlei wesentliche Änderungen erfahren hat, gleich welcher Art diese sind.
Weitere Informationen:
Die Empfehlungen der CRAM: https://www.ameli.fr/sites/default/files/Documents/R512-Socle-TRM_V2-juin2022.pdf
Die Seite der INRS: https://www.inrs.fr/risques/entreprises-exterieures/protocole-securite.html





