Das am 4. Juli 2019 veröffentlichte Dekret Nr. 2019-708 beinhaltet das Kigali-Änderungsabkommen vom 15. Oktober 2016 zum Montrealer Protokoll (verabschiedet am 16. September 1987) über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen. Dieses Abkommen ergänzt das Montrealer Protokoll um ein Ziel zur schrittweisen Verringerung der Produktion und des Verbrauchs von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW).
Rückblick auf das 1987 unterzeichnete Montrealer Protokoll
Mit der Unterzeichnung des Montrealer Protokolls im Jahr 1987 beschloss die internationale Gemeinschaft, die Produktion und den Verbrauch von ozonschichtabbauenden Substanzen (ODS) aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf die Ozonschicht zu verbieten.
Dabei handelt es sich um folgende Substanzen:
- Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) wie R 11 oder R 12, auch bekannt als Freone;
- teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW) wie R 22 oder R 408A;
- Halone und andere Gase; …
Diese Gase wurden schrittweise durch teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) ersetzt, die zwar die Ozonschicht weniger belasten, jedoch zur globalen Erwärmung beitragen.
Das Kyoto-Protokoll zur Bekämpfung fluorierter Treibhausgase
Die internationale Gemeinschaft einigte sich 1997 erneut und unterzeichnete das Kyoto-Protokoll zur Bekämpfung fluorierter Treibhausgase (F-Gase), wie zum Beispiel:
- Fluorkohlenwasserstoffe (FKW);
- Perfluorkohlenwasserstoffe (PFKW);
- SF 6;
- NO 2;
- CO 2;
- CH 4.
Die europäischen und nationalen Vorschriften für ozonabbauende Stoffe und fluorierte Treibhausgase basieren direkt auf diesen internationalen Verpflichtungen:
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

Ozonabbauende Stoffe wie FCKW, H-FCKW, Tetrachlorkohlenstoff, Methylbromid oder Halone unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 vom 16. September 2009.
Diese Verordnung schreibt den Mitgliedstaaten strengere Maßnahmen vor als das Montrealer Protokoll, darunter:
- das Verbot der Herstellung und des Inverkehrbringens der im Montrealer Protokoll aufgeführten Stoffe sowie von Geräten, die diese enthalten oder für deren Betrieb sie erforderlich sind, insbesondere für die Wartung oder Instandhaltung der Geräte;
- das Verbot des Inverkehrbringens von neuen, regenerierten oder recycelten H-FCKW;
- die Schulung des Personals, das Geräte mit regulierten Stoffen wartet;
- die Rückgewinnung der in den Geräten enthaltenen Stoffe zur Entsorgung.
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase, bekannt als „F-Gas-Verordnung“
Diese Verordnung zielt darauf ab, die Emissionen der im Kyoto-Protokoll genannten fluorierten Treibhausgase – FKW, PFKW und SF6 – einzudämmen, zu verhindern und zu reduzieren.6.
Tatsächlich beschränkt sich die Regelung nicht nur auf die Eindämmung und die regelmäßige Überprüfung der Anlagen. Sie zielt auch darauf ab, das Inverkehrbringen von HFKW schrittweise zu reduzieren, um Anwender zum Umstieg auf alternative Lösungen zu bewegen.
Die Vermeidung von Emissionen fluorierter Treibhausgase basiert auf:
- regelmäßigen Dichtheitskontrollen;
- der Führung von Aufzeichnungen über Art und Menge der installierten fluorierten Treibhausgase sowie über Mengen, die bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten hinzugefügt oder zurückgewonnen wurden;
- der Schulung und Zertifizierung des Personals, das an den Anlagen arbeitet;
- der Kennzeichnung: Produkte und Geräte, die fluorierte Treibhausgase enthalten, müssen mit einem Etikett versehen sein, das den Namen des fluorierten Gases und dessen Menge angibt;
- Verboten für die Verwendung bestimmter fluorierter Treibhausgase.
Fristen für Verbote in Frankreich

Neue Maßnahmen, die es zu berücksichtigen gilt
Langfristig können die betroffenen Kälteanlagen für ihre Wartung nicht mehr mit Gas nachgefüllt werden, was eine Umstellung auf ein neues Kältemittel oder deren Austausch erforderlich macht. Unternehmen müssen sich daher schnell auf diese neuen Restriktionen einstellen und Folgendes beachten:
- Bei der Wartung bestehender Anlagen: Viele der vermarkteten HFKW werden für die Wartung und das Nachfüllen bestehender Anlagen verwendet. Die Verringerung der verfügbaren Mengen und Lieferengpässe sollten Unternehmen dazu veranlassen, verstärkt auf die Dichtheit der Fluide in ihren Anlagen zu achten, um flüchtige Emissionen zu vermeiden. Auch das Recycling und die Aufarbeitung von HFKW-Fluiden werden zunehmend an Bedeutung gewinnen.
- Bei zukünftigen Investitionen: Verschiedene Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen ermöglichen bereits heute die Erfüllung der Anforderungen in den Bereichen Kältetechnik, Klimatisierung oder Brandschutz. Neben der Entwicklung neuer Moleküle wie Hydrofluorolefine (HFO) gewinnen bereits existierende Technologien wieder an Bedeutung, etwa auf Basis von Kohlenwasserstoffen (z. B. Ammoniak oder Kohlendioxid als Kältemittel / Kohlendioxid, Stickstoff oder Argon als Löschmittel). Im Vergleich zu fluorierten Treibhausgasen weisen natürliche Gase wie Kohlenwasserstoffe Gefahrenmerkmale (Entflammbarkeit, Toxizität oder Erstickungsgefahr) auf, die besondere Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Es darf keinesfalls dazu kommen, dass die Substitution fluorierter Treibhausgase ein Umweltrisiko in ein Risiko für Personen verwandelt.





