Die Stellenbeschreibung ist ein operatives Instrument, um Mitarbeiter über gesundheits- und sicherheitsrelevante Risiken ihrer Tätigkeit sowie über die erforderlichen Präventionsmaßnahmen zu informieren.
Ursprünglich zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen eingeführt, wird dieses Instrument heute flächendeckend bei der Implementierung von Managementsystemen für Arbeitsschutz (ISO 45001) und Umwelt (ISO 14001) eingesetzt. Damit die Stellenbeschreibungen jedoch ihre volle Wirkung entfalten können, müssen bei ihrer Erstellung und Aktualisierung bestimmte Regeln beachtet werden.
Stellenbeschreibung: Rechtlicher Rahmen
Gemäß dem Arbeitsgesetzbuch ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter über Sicherheitsthemen zu informieren und zu schulen. Diese Unterweisung muss praxisnah und angemessen sein sowie in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Sie ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:
- bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, die Arbeitsmittel bedienen oder warten, einschließlich Zeitarbeitspersonal
- bei veränderten Risiken (z. B. Prozessänderungen, Umgestaltung des Arbeitsplatzes)
- bei jedem internen Stellenwechsel eines Mitarbeiters
- auf Anforderung des Betriebsarztes für Mitarbeiter, die nach einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 21 Tagen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren
Das Arbeitsgesetzbuch legt fest, dass diese Schulung den Mitarbeitern sichere Verhaltensweisen und Handgriffe vermitteln sowie die Funktionsweise und den Zweck von Schutz- und Rettungseinrichtungen erläutern muss. Im Bereich chemischer Gefahren schreibt das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz oder jede Arbeitssituation, bei der eine Exposition gegenüber gefährlichen chemischen Stoffen besteht, ein Sicherheitsdatenblatt für den Arbeitsplatz erstellt, sofern dieGefährdungsbeurteilung ein nicht geringes Risiko feststellt.
Wie erstellt man effektive Stellenbeschreibungen?
Als Grundlage für die Erstellung der Stellenbeschreibungen sollte der Arbeitgeber seine Gefährdungsbeurteilung heranziehen. Diese ermöglicht es, Risiken nach Tätigkeit oder Arbeitseinheit zu identifizieren und anhand von Kriterien wie Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit zu bewerten, um so Arbeitsunfälle zu minimieren.
Die Stellenbeschreibung ist für Tätigkeiten mit erheblichen Risiken zu erstellen und sollte folgende Informationen enthalten:
- Sicherheitsanweisungen und kollektive Schutzmaßnahmen: Die Sicherheitsanweisungen sind an die spezifischen Risiken anzupassen. Dennoch können einige davon systematisch sein, wie etwa das strikte Verbot, Sicherheitseinrichtungen zu manipulieren. Kollektive Schutzmaßnahmen sind dem Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vorzuziehen; dazu gehören beispielsweise mikrobiologische Sicherheitswerkbänke (MSW) oder Geländer. Die Stellenbeschreibung kann auf Dokumente verweisen, die für die Nutzung und Wartung dieser kollektiven Schutzmaßnahmen hilfreich sind.
- Anweisungen zum Tragen von PSA: Diese werden idealerweise durch Gebotszeichen dargestellt und können durch spezifische Details zur Ausrüstung (z. B. schnittfeste Handschuhe) sowie Anwendungshinweise (z. B. monatlicher Wechsel von Filterkartuschen bei Masken) ergänzt werden.
- Notfallmaßnahmen bei Störungen und Erste-Hilfe-Einrichtungen: Die Stellenbeschreibung muss klar beschreiben, welche Schritte bei Betriebsstörungen einzuleiten sind, wer als Ansprechpartner fungiert und welche Hilfsmittel zur Verfügung stehen (Standorte von Feuerlöschern, Notduschen usw.).
- Erforderliche Befähigungen oder Kompetenzen: Die vom Arbeitgeber erteilte Befähigung ist der Nachweis über die fachliche Eignung und die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit. Die Regeln für deren Erteilung und Aufrechterhaltung sind meist gesetzlich festgelegt (z. B. Elektrofachkraft, Bedienung von Hebezeugen). Weitere spezifische Kompetenzen können sich aus internen Anforderungen ergeben (z. B. eine dreimonatige obligatorische Einarbeitungsphase).
- Besondere medizinische Bestimmungen: Diese werden vom Betriebsarzt festgelegt und können gesundheitliche Voraussetzungen oder eine verstärkte medizinische Überwachung (regelmäßige spezifische Untersuchungen) umfassen.
- Überarbeitungsdatum und Visum des Erstellers: Diese Angaben sind für eine kontrollierte Verbreitung des Dokuments an den Arbeitsplätzen unerlässlich.
Diese Informationen können sinnvoll durch weitere Daten wie Kennzahlen oder eine Historie von Vorfällen und Unfällen ergänzt werden. Für Unternehmen, die integrierte QSE-Managementsysteme (Qualität, Sicherheit, Umwelt) entwickeln, können zudem Maßnahmen zum Umweltschutz oder zur Produktkonformität in der Stellenbeschreibung aufgeführt werden.
Bei der Erstellung der Stellenbeschreibungen empfiehlt es sich, eine Arbeitsgruppe mit verschiedenen Kompetenzen zu bilden, etwa mit dem HSE-Beauftragten, dem Werkstattleiter, den betroffenen Mitarbeitern, dem medizinischen Dienst und dem Betriebsrat. Diese Gruppe kann auf verschiedene Quellen zurückgreifen, wie z. B. die für alle nach dem 1. Januar 1995 in Betrieb genommenen Arbeitsmittel obligatorischen Bedienungsanleitungen. Bei chemischen Risiken kann auf Sicherheitsdatenblätter (SDB) oder die Liste der harmonisierten Einstufungen von Stoffen gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung verwiesen werden.
Praktische Empfehlungen für die Verbreitung und Aktualisierung der Stellenbeschreibungen
Um eine korrekte Nutzung der Stellenbeschreibungen zu gewährleisten und die Nachhaltigkeit des Systems sicherzustellen, sind verschiedene Regeln zu beachten:
- Lesbarkeit der Stellenbeschreibungen: Die Dokumente müssen für alle verständlich sein. Sie sollten maximal zwei Seiten umfassen und anwenderfreundlich gestaltet sein (prägnanter Text, Fotos des Arbeitsplatzes, Piktogramme für Risiken und PSA).
- Aushang der Stellenbeschreibungen an den Arbeitsmitteln: Für eine effektive Nutzung müssen die Stellenbeschreibungen direkt am Arbeitsplatz ausgehängt und vor Verschmutzung geschützt werden. Falls dies nicht möglich ist, sollte in der Nähe des Arbeitsplatzes ein Bereich zur Einsichtnahme in die Dokumentation eingerichtet werden.
- Aktualisierung der Stellenbeschreibungen: Verschiedene Ereignisse können den Arbeitgeber dazu veranlassen, seine Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren (Änderung von Produkten oder Verfahren, neue Erkenntnisse, Unfälle usw.). Daher muss eine Organisation etabliert werden, die sicherstellt, dass die betroffenen Stellenbeschreibungen stets auf dem neuesten Stand sind.
Die Stellenbeschreibung ist in Unternehmen weit verbreitet und unter verschiedenen Bezeichnungen (Arbeitsanweisung, Betriebsanweisung) bekannt. Sie ist ein unverzichtbares Instrument der Risikoprävention (Gesundheits- und Arbeitsschutz, Umweltrisiken usw.). Sie richtet sich an einen vielfältigen Personenkreis im Unternehmen (neue Mitarbeiter, Zeitarbeitskräfte usw.) und ermöglicht eine qualitativ hochwertige Einarbeitung und Schulung.





