Weiterentwicklung der Rückverfolgbarkeit der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Chemikalien und Aktualisierung der verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte
Stärkung der Rückverfolgbarkeit von Arbeitnehmern, die krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Chemikalien ausgesetzt sind
Das Dekret Nr. 2024-307 führt neue Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden (CMR) Chemikalien ein.
In diesem Rahmen muss der Arbeitgeber bis spätestens 5. Juli 2024 eine aktualisierte Liste der Arbeitnehmer erstellen, die potenziell CMR-Chemikalien ausgesetzt sind. Diese Liste muss für jeden Arbeitnehmer die Stoffe angeben, denen er möglicherweise ausgesetzt ist, sowie – sofern bekannt – Informationen über Art, Dauer und Grad der Exposition enthalten.
Auch die Modalitäten für die Übermittlung dieser Liste wurden präzisiert. Im Einzelnen muss diese Liste sowie deren Aktualisierungen an die Dienste für Prävention und Arbeitsmedizin (oder gegebenenfalls an die landwirtschaftlichen arbeitsmedizinischen Dienste) übermittelt werden. Die darin enthaltenen Informationen werden anschließend in die arbeitsmedizinische Akte der betroffenen Arbeitnehmer aufgenommen.
Darüber hinaus muss das entleihende Unternehmen bei der Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern die Informationen aus der Liste sowie gegebenenfalls deren Aktualisierungen bezüglich dieses Arbeitnehmers an das Zeitarbeitsunternehmen weitergeben.
Zudem muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die sie persönlich betreffenden Informationen aus der Liste zugänglich machen. Er stellt die Informationen dieser Liste zudem in anonymisierter Form den Arbeitnehmern sowie den Mitgliedern der Personalvertretung des Sozial- und Wirtschaftsausschusses zur Verfügung.
Sollte ein Arbeitnehmer an einer Berufskrankheit oder einer Anomalie leiden, die auf die Exposition gegenüber einem reproduktionstoxischen Stoff zurückzuführen sein könnte, müssen sich künftig alle Arbeitnehmer, die am selben Arbeitsplatz einer vergleichbaren Exposition ausgesetzt waren, einer medizinischen Untersuchung unterziehen, die gegebenenfalls durch ergänzende Untersuchungen zu ergänzen ist.
Aktualisierung der verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte
In Verbindung mit der Stärkung der Rückverfolgbarkeit der Arbeitnehmer setzt das Dekret die Neuerungen der Richtlinie 2022/431 vom 9. März 2022 in französisches Recht um, indem es neue verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) festlegt (Link zur nächsten Seite des HSE-Blogs: AGW: Zusammenfassung und regulatorische Entwicklungen zum 1. Juli ) für die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Stoffe.

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