In dieser Zeit der Gesundheitskrise durch das Coronavirusmüssen alle Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilung / ihr Dokument zur Risikobewertung (gemäß Artikel R 4121-1 des Arbeitsgesetzbuches) aktualisieren. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe, da die Risiken, die eingesetzten Mittel und die Arbeitsmethoden neu sind. Viele Verantwortliche sowie QSE- und HSE-Manager fühlen sich mit ihren Sorgen allein gelassen.
Wie lässt sich die Gefährdungsbeurteilung / das Risikodokument im aktuellen Kontext am besten aktualisieren? Welche Risiken, Kontrollmaßnahmen, Bewertungen und bewährten Verfahren gibt es?
Die Ziele dieser Zusammenfassung zur Gefährdungsbeurteilung
- Ihnen die Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung zu erleichtern;
- Ihnen die Möglichkeit zu geben, die von Ihnen geleistete Arbeit zu überprüfen und zu validieren;
- Sie bei der Identifizierung von Präventions- und Schutzmaßnahmen zu unterstützen, die umgesetzt werden können;
- Ihnen zu ermöglichen, einen übergeordneten Blick auf Ihre Gefährdungsbeurteilung zu gewinnen.
Dank dieser Zusammenfassung werden Sie in der Lage sein, zahlreiche Fragen zu beantworten, die sich auf Folgendes beziehen:
- Die Granularität Ihrer Arbeitseinheiten (Nur eine allgemeine Zeile für das gesamte Unternehmen? Dieselben Einheiten wie zuvor? Detailliert nach Risikobereichen wie Toiletten, Umkleideräume usw.)
- Unterschiedliche oder neue Risiken, die berücksichtigt werden müssen (Kontamination? Soziale Isolation durch Telearbeit ? Depressive Verstimmungen aufgrund der Angst vor Arbeitsplatzverlust oder Geschäftsaufgabe?…)
- Durchführung der Risikobewertung? (Gleiche Kriterien für Schweregrad, Häufigkeit, keine Bewertung? …)
- Präventions- und Schutzmaßnahmen als Ergänzung zu den allgemeinen Hygieneregeln? (Empfang externer Firmen, Fahrer, externe Baustellen, Kundenbesuche, Ladengeschäfte …)
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und hoffen, dass dieses Dokument für Sie hilfreich ist.
Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf.





