Die Umsetzung einer Strategie derKreislaufwirtschaft, die von vielen Wirtschaftsakteuren bereits eingeleitet wurde, ermöglicht es, die Risiken und Zwänge der Ressourcenverknappung in Chancen für soziale, gesellschaftliche und ökologische Wertschöpfung zu verwandeln. Auch wenn die Fortschritte unbestreitbar sind, bleibt noch viel zu tun, um alle gesetzten Ziele zu erreichen. Ein Überblick über einige Schlüsselmaßnahmen für den Industriesektor.
Kreislaufwirtschaft: Ressourcen bewahren
Laut dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) hat sich die Ressourcengewinnung zwischen 1900 und 2015 verzwölffacht und wird sich bis 2050 voraussichtlich noch einmal verdoppeln. Unser Ressourcenverbrauch übersteigt die Biokapazität der Erde bei weitem – also ihre Fähigkeit, erneuerbare Ressourcen zu regenerieren, nicht erneuerbare Ressourcen bereitzustellen und Abfälle aufzunehmen. Angesichts dieser Dringlichkeit sind alle Akteure (Unternehmen, Forscher, Behörden, Kommunen, Verbände und Bürger) dazu aufgerufen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft einzuleiten.
DieKreislaufwirtschaft lässt sich als Wirtschaftsmodell definieren. Ein Modell, das idealerweise in geschlossenen Kreisläufen funktioniert und die anfallenden Abfälle systematisch wiederverwendet. Ziel ist es, den Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen bereits bei der Konzeption von Produkten oder Dienstleistungen auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem soll die Langlebigkeit erhöht und die Wiederverwendung, die Weiternutzung, das Recycling oder die stoffliche Verwertung von Materialien am Ende ihres Lebenszyklus systematisiert werden.
Ein Überblick über einige Schlüsselmaßnahmen für den Industriesektor. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Abfallhierarchie konkret umzusetzen und die obersten Stufen dieser Hierarchie zu fördern: die Vermeidung von Abfallaufkommen, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und die stoffliche Verwertung.

Vermeidung von nicht verwertbarem Abfall: Verbot des Inverkehrbringens von Kunststoffartikeln
Im Sinne der Abfallvermeidung hat das Gesetz vom 30. Oktober 2018 für ein ausgewogenes Handelsverhältnis im Agrar- und Lebensmittelsektor sowie für eine gesunde, nachhaltige und für alle zugängliche Ernährung den Artikel L. 541-10-5 des Umweltgesetzbuches geändert. Das Ziel: Die Bereitstellung von Kunststoffartikeln einschränken.
So ist seit dem 1. Januar 2020die Bereitstellung von Trinkhalmen, Besteck, Steakspießen, Einweg-Getränkedeckeln, Menüschalen, Eisbechern, Salatschüsseln, Boxen und Rührstäbchen aus Kunststoff untersagt. All dies sind Kunststoffprodukte, deren Lebensdauer oft nicht länger ist als eine Mahlzeit. Produkte, die trotz ihrer obligatorischen Sortierung.
Vorbereitung auf die Wiederverwendung: Stärkung und Vereinfachung des Verfahrens für das Ende der Abfalleigenschaft
Um die Verwertung von Abfällen zu erleichtern, wurden bestimmte Verwaltungsverfahren, wie das Verfahren für das Ende der Abfalleigenschaft, vereinfacht und ausgeweitet.
Beispiel: Durch einen Erlass vom 11. Dezember 2018 wurden neue Abfallarten für das Verfahren zum Ende der Abfalleigenschaft zugelassen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Verpackungen, Reifen, Textilien, Möbelabfälle (DEA) oder Druckerkartuschen.
Um den Erlass von Verordnungen zur Festlegung der Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft zu vereinfachen, wurde mit dem Dekret vom 22. Oktober 2018 die Notwendigkeit einer Stellungnahme der beratenden Kommission für Abfallfragen aufgehoben, die zuvor für die Erstellung ministerieller Erlasse zum Ende der Abfalleigenschaft erforderlich war.
Dies ist ein starkes Signal für den Übergang von einer Konsum- und Entsorgungslogik hin zu einer Kreislaufwirtschaft.
Förderung der stofflichen Verwertung: Eine steuerliche Begünstigung des Abfallrecyclings
Die allgemeine Steuer auf umweltbelastende Aktivitäten (TGAP), die auf Abfalldeponien erhoben wird, wurde durch das Finanzgesetz erhöht. Es ist ein schrittweiser Anstieg bis 2025 vorgesehen, um 65 Euro pro Tonne deponierten Abfalls zu erreichen.
Auch Müllverbrennungsanlagen sind von dieser Tariferhöhung betroffen: Zwischen 15 und 25 Euro pro Tonne verbrannten Abfalls im Jahr 2025, je nach Betriebsweise der Anlage. Auch hier ein starkes Signal: Recycling wird endlich kostengünstiger als die energetische Verwertung und die Abfallbeseitigung.
Fortschritte in der Kreislaufwirtschaft, doch der Weg zum „Zero Waste“ ist noch weit
Obwohl der im Mai 2018 vorgestellte Fahrplan für die Kreislaufwirtschaft (FREC) voranzukommen scheint, sind noch zahlreiche Schritte erforderlich, um alle gesetzten Ziele zu erreichen.
Das Gesetz vom 10. Februar 2020 zur Bekämpfung der Verschwendung und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft schafft heute einen regulatorischen Rahmen, um den Wandel der Produktions- und Konsummodelle zu beschleunigen, mit dem Ziel, Abfälle zu reduzieren sowie natürliche Ressourcen, die Artenvielfalt und das Klima zu schützen.





