Wie lassen sich Risiken durch mechanische Schwingungen vermeiden?

Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Verpflichtungen zur Prävention von Risiken durch mechanische Schwingungen

Clara Godin
Juriste en droit de l'environnement & santé-sécurité au travail
Publication : 
15.11.2023
Inhaltsverzeichnis
Demo anfordern

Ob im Baugewerbe oder in der Metallverarbeitung – die Belastung durch mechanische Schwingungen ist für viele Arbeitnehmer Alltag. Daher müssen spezifische Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Mitarbeiter zu gewährleisten.

Was ist eine mechanische Schwingung?

Wie werden mechanische Schwingungen definiert?

Mechanische Schwingungen entstehen durch den Betrieb und die Nutzung von Arbeitsmitteln. Je nach eingesetzter Ausrüstung können diese Schwingungen Grenzwerte erreichen, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit (Arbeitsschutz) der Beschäftigten darstellen.

Das Arbeitsgesetzbuch unterscheidet zwei Arten von Schwingungen (Article R4441-1 C.Trav.):

  • Hand-Arm-Schwingungen, die Gefahren wie Gefäßerkrankungen, Knochen- und Gelenkschäden sowie neurologische oder muskuläre Störungen verursachen können;
  • Ganzkörper-Schwingungen, die das Risiko von Rückenschmerzen und Mikrotraumata der Wirbelsäule bergen können.

Die Belastung durch mechanische Schwingungen tritt in zahlreichen Wirtschaftszweigen auf (vor allem im Baugewerbe, im Maschinenbau und in der Metallverarbeitung) und stellt somit ein wichtiges Thema für den Arbeitsschutz dar.

Beispiele: der Einsatz einer Kettensäge durch Forstarbeiter, die Arbeit mit einem Presslufthammer oder Baumaschinen im Baugewerbe, die Nutzung von Werkzeugen in industriellen Sektoren oder auch das bloße Arbeiten in der Nähe von Anlagen, die starke Vibrationen erzeugen.

Welche Grenzwerte gelten für die Belastung durch mechanische Schwingungen?

Die Belastung durch mechanische Schwingungen kann je nach Expositionsdauer und verwendetem Arbeitsmittel unterschiedlich hoch ausfallenDas Arbeitsgesetzbuch legt regulatorische Grenzwerte fest, um Situationen zu regeln, in denen Arbeitnehmer erheblichen und/oder lang anhaltenden Vibrationen ausgesetzt sind.

Diese Expositionsgrenzwerte werden auf Basis eines Achtstundentages berechnet (Artikel R4441-2 des französischen Arbeitsgesetzbuches). Man spricht hierbei von täglichen Expositionsgrenzwerten (VLE).

Dieser Grenzwert für die Exposition gegenüber mechanischen Schwingungen beträgt (Artikel R4443-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches):

  • 5 m/s2 bei Vibrationen, die auf Hände und Arme übertragen werden;
  • 1,15 m/s2 bei Vibrationen, die auf den gesamten Körper übertragen werden.

Jede Situation oder jeder Arbeitsplatz, an dem diese Grenzwerte überschritten werden, ist unzulässig und stellt eine ernsthafte Gefahr für die Arbeitnehmer dar.

📃 Dokumentation: Die Berechnungsmethode für die tägliche Exposition gegenüber mechanischen Schwingungen finden Sie auf der entsprechenden Seite des Institut national de recherche et de sécurité (INRS).

Darüber hinaus von spezifische Präventionsmaßnahmen müssen eingeleitet werden, wenn der Expositionsgrenzwert für mechanische Schwingungen überschritten wird (Article R4443-2 C.Trav.) :

  • 2,5 m/s2 bei Hand-Arm-Schwingungen;
  • 0,5 m/s2 bei Ganzkörper-Schwingungen.

Diese Werte werden auch als Auslösewerte (AW) bezeichnet.

⚠️ Achtung: Es ist untersagt, junge Arbeitnehmer Arbeiten zuzuweisen, bei denen sie Schwingungsbelastungen ausgesetzt sind, die über den Auslösewerten (Article D4153-20 C.Trav.).

Welche gesetzlichen Verpflichtungen gelten für die Prävention von Risiken durch mechanische Schwingungen?

Die Prävention von Risiken durch mechanische Schwingungen basiert auf den allgemeinen Grundsätzen der Gefahrenverhütung (Article R4442-2 C.Trav.). Demnach muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Belastung durch mechanische Schwingungen zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren (Article R4442-1 C.Trav.).

Aufgrund der besonderen Risiken durch mechanische Schwingungen muss die Gefährdungsbeurteilung einem präzisen Verfahren folgen, das mindestens Folgendes berücksichtigt (Article R4444-5 C.Trav.):

  • Art, Ausmaß und Dauer der Belastung, einschließlich der Exposition gegenüber intermittierenden Schwingungen oder wiederholten Stößen;
  • die Grenzwerte für die tägliche Vibrationsbelastung sowie die Auslösewerte ;
  • die Profile der betroffenen Arbeitnehmer, insbesondere im Hinblick auf schwangere Frauen und Jugendliche unter 18 Jahren;
  • die Auswirkungen der Schwingungen auf die Sicherheit und die Arbeitsausführung ;
  • die Informationen zu Schwingungsemissionen, die von den Herstellern der Arbeitsmittel bereitgestellt werden;
  • der Einsatz von Arbeitsmitteln zur Reduzierung mechanischer Schwingungen ;
  • kumulative Risikofaktoren bei besonderen Arbeitsbedingungen (wie niedrigen Temperaturen) ;
  • die Stellungnahmen des betriebsärztlichen Dienstes.

🔎 Fokus: mit Unterstützung des Betriebsarztes muss der Arbeitgeber die Präventionsmaßnahmen an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer anpassen an die Risiken, die sich aus der Schwingungsbelastung ergeben (Article R4445-5 C.Trav.)

Zur Erinnerung: Die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Belastung durch mechanische Schwingungen muss im Gefährdungskatalog für den Arbeitsschutz (Article L4121-3-1 C.Trav.).

Wenn die Gefährdungsbeurteilung eine Schwingungsbelastung bestimmter Arbeitnehmer aufzeigt, muss der Arbeitgeber die Belastungswerte durch mechanische Schwingungen messen. Diese Messungen dienen dazu, eine mögliche Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte zu ermitteln (Article R4444-1 C.Trav.).

Diese Messungen müssen von fachkundigen Personen durchgeführt werden, bei Bedarf unter Mitwirkung des betriebsärztlichen Dienstes (Art. R4444-2 des französischen Arbeitsgesetzbuches (C.Trav.).). Zudem müssen die Ergebnisse 10 Jahre lang aufbewahrt und dem Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE), dem Betriebsarzt sowie der Arbeitsaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden (Art. R4444-3 C.Trav. und Art. R4444-4 C.Trav.).

⚠️ Achtung : Die Arbeitsaufsichtsbehörde kann den Arbeitgeber dazu verpflichten, Messungen der mechanischen Vibrationsbelastung durch eine akkreditierte Stelle durchführen zu lassen (Art. R4722-18 C.Trav.).

Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Oktober 2017 der berufliche Präventionsfonds (C2P) den Risikofaktor mechanische Vibrationen nicht mehr berücksichtigt. Arbeitnehmer können daher für diese Belastung keine Punkte mehr sammeln.

Dieser berufliche Risikofaktor wird jedoch in den folgenden zwei Fällen weiterhin berücksichtigt:

  • für einen Arbeitnehmer, bei dem eine Berufskrankheit anerkannt wurde und der an einer dauerhafte Erwerbsminderung von mindestens 10 %: Anspruch auf vorzeitigen Ruhestand;
  • für Arbeitnehmer mit anerkannter Berufskrankheit ohne Erreichen einer dauerhaften Erwerbsminderung von 10 %: mit Zustimmung des Arbeitgebers, Möglichkeit des Übergangs in Teilzeit, bis zu 50 %, und zwar 2 Jahre vor Renteneintritt.

Wie lässt sich die Belastung durch mechanische Schwingungen reduzieren?

Präventionsmaßnahmen

Wird der gesetzliche Grenzwert überschritten, muss der Arbeitgeber einen Maßnahmenplan zur Verringerung der mechanischen Schwingungen erstellen, insbesondere durch folgende Schritte (Article R4445-2 C.Trav.):

●     Einsatz von Arbeitsverfahren, die Dauer und Intensität der Belastung durch mechanische Schwingungen verringern oder begrenzen;

●     Verwendung geeigneter Arbeitsmittel, die möglichst wenig Schwingungen erzeugen;

●     Nutzung von Ausrüstungen, die die übertragenen Schwingungen wirksam dämpfen;

●     Instandhaltung der Arbeitsmittel und des Arbeitsplatzes;

●     Umgestaltung und Anpassung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze;

●     angemessene Unterweisung und Schulung der Arbeitnehmer;

●     Begrenzung der Dauer und Intensität der Belastung;

●     Gestaltung der Arbeitszeit und der Ruhepausen.

🔎 Fokus : Die verwendeten Schutzausrüstungen müssen so wirksam sein, dass sie die Vibrationen unter die Grenzwerte senken (Artikel R4445-3 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

Schulung

Schulungen sind ein wirksames Mittel zur Prävention berufsbedingter Risiken. Die sachgemäße Verwendung von Arbeitsmitteln trägt dazu bei, die Gefahren durch Fehlbedienung zu begrenzen und eine optimale Nutzung sicherzustellen.

Daher müssen Arbeitnehmer, die Vibrationsrisiken ausgesetzt sind, geschult und informiert werden über (Artikel R4447-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches) :

  • die Arbeitstechniken und -praktiken, mit denen die Risiken durch mechanische Vibrationen auf ein Minimum reduziert werden können ;
  • die Maßnahmen, die zur Beseitigung oder Minimierung mechanischer Vibrationen ergriffen wurden;
  • die Vibrationsgrenzwerte, denen sie ausgesetzt sind;
  • die geltenden Vorschriften zur maximalen Vibrationsbelastung;
  • die durch die Nutzung vibrationserzeugender Arbeitsmittel verursachten Krankheiten und Verletzungen sowie deren Symptome ;
  • die individuelle Gesundheitsvorsorge, die ihnen zugutekommt.

Medizinische Betreuung

Arbeitnehmer, die mechanischen Schwingungen ausgesetzt sind, erhalten eine medizinische Betreuung, die eine Informations- und Präventionsuntersuchung (VIP) durch eine medizinische Fachkraft sowie eine regelmäßige Nachuntersuchung umfasst, abhängig von den Arbeitsbedingungen, dem Gesundheitszustand und dem Alter des Arbeitnehmers sowie den beruflichen Risiken, denen er ausgesetzt ist.

⚠️ Achtung : Die VIP muss innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsantritt des Arbeitnehmers erfolgen (Article L4624-1 C.Trav.).

Die VIP erfüllt eine doppelte Funktion: Einerseits wird der Arbeitnehmer über die berufsbedingten Risiken informiert, denen er ausgesetzt ist, und andererseits dient sie dazu, die Eignung des Arbeitnehmers für seinen Arbeitsplatz im Hinblick auf diese Risiken zu überprüfen.

Der Arbeitnehmer kann bei Bedarf aufgrund seines Gesundheitszustands oder seiner Arbeitsbedingungen jederzeit selbst eine ärztliche Untersuchung beantragen.

Durch die Überwachung des Gesundheitszustands der Arbeitnehmer, Der Betriebsarzt analysiert und überwacht die Risiken, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind. Aus diesem Grund muss der Betriebsarzt den Arbeitgeber informieren, wenn er eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der Arbeitnehmer feststellt.

Der Arbeitgeber muss daraufhin die Konsequenzen aus der Einschätzung des Betriebsarztes ziehen und ist unter Umständen dazu verpflichtet, die Risikobewertung sowie die getroffenen Präventionsmaßnahmen zu überprüfen (Article R4446-3 C.Trav.).

Fazit

Die Belastung durch mechanische Schwingungen ist ein berufsbedingter Risikofaktor, der spezifische Präventionsmaßnahmen erfordert. Je nach Expositionsgrad der Arbeitnehmer müssen zusätzliche Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Über die reine Risikoprävention hinaus können mechanische Schwingungen ein erhebliches Unbehagen verursachen; ihre Beseitigung oder Verringerung trägt daher auch zum Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei.