Der innerbetriebliche Verkehr birgt Risiken für die Beschäftigten und erfordert daher besondere Vorsichtsmaßnahmen. In diesem Artikel erläutert Tennaxia die geltenden Vorschriften und die damit verbundenen Arbeitgeberpflichten.
Was versteht man unter innerbetrieblichem Verkehr?
Der innerbetriebliche Verkehr umfasst alle Bewegungen von Personen und Arbeitsmitteln sowie die Bereiche, in denen sie sich bewegen.
Er wird insbesondere durch Hauptverkehrswege sowie Zu- und Ausgänge zu den Betriebsräumen organisiert.
🔍 Fokus : Die Verkehrsvorschriften gelten für das gesamte Unternehmen sowie für die Hauptverkehrswege auf dem Betriebsgelände und die Wege, die zur Überwachung und regelmäßigen Wartung der Betriebsanlagen genutzt werden (Artikel R4214-13 C.Trav.).
Welche Risiken sind mit dem innerbetrieblichen Verkehr verbunden?
Die Herausforderungen im Bereich des innerbetrieblichen Verkehrs sind besonders groß, wenn das Unternehmen mobile Arbeitsmittel oder gefährliche Maschinen einsetzt und wenn die betriebliche Tätigkeit mit besonderen Risiken verbunden ist.
Kollisionen zwischen Fußgängern und Fahrzeugen sowie Stürze in gefährlichen Umgebungen oder aus der Höhe können zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen führen.
ℹ Hinweis : Laut Statistiken der CNAMTS waren im Jahr 2008 42 % der Arbeitsunfälle auf den innerbetrieblichen Verkehr zurückzuführen was fast 330.000 Unfällen entspricht. Im selben Jahr wurden 575 Todesfälle durch innerbetriebliche Verkehrsunfälle verursacht.
Wie lassen sich Risiken im innerbetrieblichen Verkehr vermeiden?
Wie lassen sich Risiken im innerbetrieblichen Verkehr bewerten?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu schützen, insbesondere durch die Implementierung eines Risikopräventionskonzepts (Article L4121-2 C.Trav.).
Daher muss der Arbeitgeber die Risiken im Zusammenhang mit dem innerbetrieblichen Verkehr analysieren und bewerten und dazu:
- die Arbeitsstätten, deren Anordnung und Abmessungen analysieren;
- die Arbeitsmittel des Unternehmens berücksichtigen;
- die Bewegungsabläufe von Personen und Arbeitsmitteln oder Fahrzeugen sowie die Verkehrsströme definieren.
Zur Analyse der Arbeitsplätzesollte der Unternehmensplan herangezogen werden, um die Größe der Arbeitsplätze, den Platzbedarf, das Vorhandensein von Fluchtwegen, Treppen, Parkplätzen, Gefahrenbereichen, festen und mobilen Arbeitsmitteln usw. präzise zu definieren.
Zur Analyse der Bewegungen von Personen, Arbeitsmitteln und Verkehrsströmen sollten die betrieblichen Aktivitäten sowie die zu erledigenden Aufgaben berücksichtigt werden, um alle für den Betriebsablauf erforderlichen Bewegungen zu planen und festzulegen.
⚠️ Achtung : Eine erneute Analyse der Verkehrsbedingungen ist zwingend erforderlich, wenn sich im Unternehmen ein schwerer Arbeitsunfall oder eine schwere Berufskrankheit ereignet (Artikel R4141-8 C.Trav.).

Wie sind Verkehrswege zu konzipieren?
Bei der Gestaltung von Verkehrswegen muss der Arbeitgeber die betrieblichen Anforderungen berücksichtigen und die geltenden Vorschriften einhalten.
Daher müssen Verkehrswege in Übereinstimmung mit den folgenden Regeln konzipiert werden (Artikel R4214-9 des französischen Arbeitsgesetzbuches (C.Trav.)) :
- Die Anordnung und die Abmessungen der Verkehrswege (einschließlich Treppen und fest installierter Leitern) müssen den Vorschriften zum Brandschutz und zur Evakuierung entsprechen;
- Fußgänger und Fahrzeuge müssen die Verkehrswege sicher nutzen können;
- Arbeitnehmer, die in der Nähe von Verkehrswegen beschäftigt sind, dürfen keiner Gefahr ausgesetzt sein;
- der Verkehr zwischen Fußgängern und Fahrzeugen muss sicher und geschützt sein (Artikel R4224-3 des französischen Arbeitsgesetzbuches (C.Trav.)).
Wie sind Arbeitsstätten einzurichten?
Bei der Einrichtung von Arbeitsstätten muss der Arbeitgeber zwingend sicherstellen, dass das Unternehmen über Fluchtwege (Türen, Flure, Treppen usw.) verfügt, die eine schnelle und sichere Evakuierung ermöglichen (Artikel R4227-4 des französischen Arbeitsgesetzbuches (C.Trav.)).
Darüber hinaus müssen Fluchtwege und Notausgänge frei von Hindernissen sein, der Mitarbeiterzahl des Unternehmens angepasst sein und in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen (Artikel R4227-5 C.Trav.) :
ANZAHL DER MITARBEITER
FluchtwegeBREITE
GesamtbreiteUnter 20 Personen10,80 mVon 20 bis 100 Personen11,50 mVon 101 bis 300 Personen22 mVon 301 bis 500 Personen22,5 mÜber 500 Personen, muss die Breite der Fluchtwege pro 100 Personen um 50 cm erhöht werden und pro 500 Personen ein zusätzlicher Fluchtweg hinzugefügt werden.
Bei Neubauten oder Umbauten bestehender Gebäude muss der Bauherr seit dem 1. Januar 1993 Fluchtwege vorsehen, deren Anzahl und erforderliche Breite in Artikel R. 4216-8 des Arbeitsgesetzbuches festgelegt sind.
Verkehrswege müssen zudem ausreichend beleuchtet sein (Artikel R4223-4 C.Trav.):
ARBEITSRÄUME
und deren NebenräumeMINDESTWERTE
der BeleuchtungsstärkeInterne Verkehrswege40 LuxTreppen und Lagerhallen60 LuxArbeitsräume, Umkleideräume, Sanitäranlagen120 LuxFensterlose Räume für ständige Arbeitsplätze200 Lux
AUSSENBEREICHEMINDESTWERTE
der BeleuchtungsstärkeÄußere Verkehrszonen und -wege10 LuxAußenbereiche mit ständigen Arbeitsplätzen40 Lux
Welche Verkehrsregeln gelten im Unternehmen?
Verkehrswege für Fußgänger und mobile Arbeitsmittel
Wenn im Unternehmen mobile Arbeitsmittel (Gabelstapler, Mobilkrane, Hubarbeitsbühnen usw.) eingesetzt werden, muss der Arbeitgeber spezifische Vorschriften einhalten, um das Risiko von Zusammenstößen mit Fußgängern zu vermeiden :
- die Verkehrswege für mobile Arbeitsmittel müssen frei von Hindernissen gehalten werden, über ein ausreichendes Lichtraumprofil verfügen und eine Beschaffenheit aufweisen, die das Bewegen der Geräte gefahrlos mit der in der Betriebsanleitung vorgesehenen Geschwindigkeit ermöglicht (Article R4323-50 C.Trav.) ;
- in der Nähe von Toren, die für den Fahrzeugverkehr bestimmt sind, müssen Fußgängertüren installiert sein, die sich in ausreichendem Abstand zu den Fahrwegen befinden (Article R4214-12 C.Trav. und Article R4214-10 C.Trav.) ;
- Durchgänge und Verkehrswege zwischen Arbeitsmitteln müssen sich in gutem Zustand befinden, eine sichere Beschaffenheit aufweisen und mindestens 80 cm breit sein um den Arbeitskräften den Durchgang zu ermöglichen (Art. R4323-12 des französischen Arbeitsgesetzbuches (C.Trav.)).
🔍 Fokus : Neue Arbeitsstätten müssen den Zugang, die Fortbewegung und die Evakuierung von Menschen mit Behinderungen gewährleisten (Art. R4214-26 des französischen Arbeitsgesetzbuches (C.Trav.)).
Verkehrsregelung im Unternehmen
Zusätzlich zur vorschriftsmäßigen Gestaltung der Verkehrswege muss der Arbeitgeber, wenn mobile Arbeitsmittel in einem Arbeitsbereich eingesetzt werden, angemessene Verkehrsregeln aufstellen und deren strikte Einhaltung sicherstellen (Art. R4323-51 des französischen Arbeitsgesetzbuches (C.Trav.)).
Der Erlass vom 4. November 1993 über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz legt die Merkmale der Kennzeichnung und der Schilder fest, die für den Verkehr mobiler Arbeitsmittel anzubringen sind.
Diese Kennzeichnung berührt nicht die gegebenenfalls vorhandene Straßen-, Schienen- oder Binnenschifffahrtsbeschilderung.
Darüber hinaus ist bei einem hohen Fahrzeugaufkommen im Unternehmen Verkehrswege müssen durch eine Bodenmarkierung in einer gut sichtbaren Farbe gekennzeichnet sein (weiß oder gelb, je nach Bodenfarbe) (Artikel R4214-11 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

Sonderfälle
Es gibt zudem Sonderfälle, die speziellen Vorschriften unterliegen:
- Für Be- und Entladevorgänge (beispielsweise bei der Warenanlieferung für einen Supermarkt), muss ein Sicherheitsprotokoll erstellt werden (Artikel R4515-4 des französischen Arbeitsgesetzbuches). Dieses Sicherheitsprotokoll muss insbesondere die Sicherheits- und Verkehrsvorschriften enthalten (Artikel R4515-6 des französischen Arbeitsgesetzbuches).
- Wenn auf einer Baustelle ein hohes Aufkommen an Lkw oder Fahrzeugen herrscht, Es müssen speziell für ihren Verkehr reservierte Wege angelegt und gekennzeichnet werden (Artikel R4534-10 des Arbeitsgesetzbuches).
- Bei der Beauftragung eines externen Unternehmens müssen die Verkehrs- und Zugangswege für Arbeitnehmer und Fahrzeuge angegeben werden bei der gemeinsamen Vorabinspektion (Artikel R4512-3 des Arbeitsgesetzbuches).
Wie lässt sich der innerbetriebliche Verkehr gestalten?
Die Erstellung eines Verkehrsplans
Um die Einhaltung der Vorschriften für den innerbetrieblichen Verkehr sicherzustellen, empfiehlt es sich, einen Verkehrsplan zu erstellen.
Der Verkehrsplan wird auf Grundlage der bei der Gefährdungsbeurteilung gesammelten Informationen erstellt, insbesondere im Hinblick auf die Definition der Verkehrsströme im Unternehmen.
Dieser Verkehrsplan wird durch einen Plan des Unternehmens und der Arbeitsräume konkretisiert, der die Verkehrsströme des Unternehmens (in der Regel durch Pfeile dargestellt) sowie deren Organisation und Wechselwirkungen aufzeigt.
Der Verkehrsplan hat zum Ziel, die mit dem innerbetrieblichen Verkehr verbundenen Risiken zu vermeiden sowie Bewegungsabläufe und Wege zu optimierenBei der Erstellung kann der Arbeitgeber daher auf Folgendes achten:
- Festlegung vorrangiger Verkehrswege basierend auf den auszuführenden Aufgaben oder den bestehenden Risiken;
- Minimierung der Transportwege;
- Vereinfachung von Kreuzungen und Verkehrsflüssen;
- Gewährleistung der Sicherheit im Verkehr zwischen Fußgängern und Fahrzeugen;
- ...
Wie schult man Mitarbeiter für den innerbetrieblichen Verkehr?
Im Rahmen der Sicherheitsunterweisung müssen Arbeitnehmer über die Verkehrsbedingungen im Unternehmen unterwiesen werden (Article R4141-3 C.Trav.).
Daher müssen Arbeitnehmer mindestens über Folgendes unterwiesen werden (Article R4141-11 C.Trav.):
- die Verkehrsregeln für Fahrzeuge und Maschinen am Arbeitsplatz und im Betrieb ;
- die Zugangswege zu den Arbeitsplätzen sowie zu den Sozialräumen;
- die Notausgänge und Fluchtwege, die im Notfall zu benutzen sind ;
- die Evakuierungsanweisungen, insbesondere bei Explosionen, dem unvorhergesehenen Austritt von Gasen oder entzündbaren bzw. giftigen Flüssigkeiten, sofern die Art der betrieblichen Tätigkeit dies erfordert.

Wichtig:
❖ Bis zu 40 % der Arbeitsunfälle sind auf den innerbetrieblichen Verkehr zurückzuführen;
❖ Das Unternehmen muss über ausreichend breite und beleuchtete Fluchtwege sowie Verkehrswege verfügen;
❖ Der Fahrzeugverkehr im Unternehmen erfordert eine spezifische Beschilderung und Sicherheitsregeln;
❖ Es wird empfohlen, einen Verkehrsplan zu erstellen, um den innerbetrieblichen Verkehr optimal zu organisieren.




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