Ein vereinfachter Begleitschein für gebrauchte Kältemittel

Ein neues CERFA-Formular (15497) fasst Einsatzbericht und Entsorgungsnachweis (BSD) zusammen, um die Verwaltung gebrauchter Kältemittel zu vereinfachen – eine oft vernachlässigte Pflicht, die mit Sanktionen belegt werden kann.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
05.03.2016
Inhaltsverzeichnis
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Die seit 2011 vorgeschriebene Ausstellung eines Entsorgungsnachweises (BSD) bei der Rückgewinnung von gebrauchten Kältemitteln zur Entsorgung ist nach wie vor eine wenig bekannte und häufig nicht eingehaltene Verpflichtung. Um diese Formalität zu stärken und zu vereinfachen, steht Kälteanlagenbauern, die Kältemittel absaugen, nun ein neues CERFA-Formular zur Verfügung. Es dient gleichzeitig als Einsatzbericht und als Entsorgungsnachweis.

Das neue Cerfa-Formular mit der Nummer 15497 ist auf der Website Service-public.fr verfügbar. Es ist zudem in Softwarelösungenintegriert.

formulaire Cerfa 15497

Gemäß einem Erlass vom 29. Februar 2016 muss dieses Formular ab sofort von Kälteanlagenbauern mit einer entsprechenden Befähigungsbescheinigung verwendet werden:

  1. Als Einsatzbericht bei Dichtheitsprüfungen und Arbeiten, die den Umgang mit Kältemitteln erfordern (ausgenommen Arbeiten an Fahrzeugklimaanlagen).
  2. Als Entsorgungsnachweis (BSD) bei der Rückgewinnung gebrauchter Kältemittel zur Entsorgung.

Dadurch entfällt das Ausfüllen zweier Dokumente (Einsatzbericht + BSD), die teilweise dieselben Informationen abfragen (insbesondere Art, Menge und Verbleib des rückgewonnenen Kältemittels). Das Formular vereinfacht somit die administrativen Abläufe und behebt die von Kältefachleuten geäußerten Schwierigkeiten bei der Erstellung und Nachverfolgung von Entsorgungsnachweisen.

In der Praxis muss das Cerfa-Formular 15497 wie folgt ausgefüllt werden:

  • Vom Kälteanlagenbauer, nicht vom Besitzer des Geräts, aus dem das Kältemittel entnommen wurde.

=> Für alle Geräte mit einer HCFC-Füllmenge (z. B. R22) von mehr als 3 kg oder einer HFC-Füllmenge (z. B. R134a, R404a, R407c, R410a...) von mehr als 5 Tonnen CO2-Äquivalent.2, der Anlagenbetreiber muss das Formular jedoch mitunterzeichnen und eine Kopie für mindestens 5 Jahre aufbewahren.

  • Für ein einzelnes Gerät UND ein einzelnes Kältemittel

=> Das bedeutet, dass bei der Entleerung von 2 Geräten, die dasselbe Kältemittel enthalten, 2 Formulare ausgefüllt werden müssen. Dies gilt auch dann, wenn das gesamte zurückgewonnene Kältemittel in derselben Rückgewinnungsflasche gesammelt wird.

Nach der Behandlung der Alt-Kältemittel wird die vom Betreiber der Behandlungsanlage gegengezeichnete Kopie des Formulars ausschließlich an den Kältetechniker zurückgesandt. Anlagenbetreiber sollten daher nicht erwarten, eine Kopie des Formulars als Nachweis für die Entsorgung und Behandlung ihrer Kältemittelabfälle zu erhalten.

Hinweis: Auch wenn der Begleitschein (BSD) vom Kältetechniker, der die Arbeiten am Gerät durchführt, erstellt wird und ausschließlich an diesen zurückgeht, müssen die Entnahmen von gebrauchten Kältemitteln stets in den Ausgangsabfallregistern der Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen erfasst werden. Daher wird empfohlen, systematisch eine Kopie des Cerfa-Formulars von den Kältetechnik-Dienstleistern anzufordern, selbst bei Geräten, die weniger als 2 kg H-FCKW oder 5 t CO2 -Äquivalent an HFKW enthalten.

Wie ist der BSD-Teil des Cerfa-Formulars 15497 auszufüllen?

BSD fluides frigorigènes usagés

Die Felder 11 bis 15 des Cerfa-Formulars 15497 sind bei der Rückgewinnung von gebrauchten Kältemittelnauszufüllen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

    1. Feld 11 dient zur Angabe der Gesamtmenge des zurückgewonnenen und für die Behandlung bestimmten Kältemittels.
    2. Der Abfallschlüssel (14 06 01* - Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, HFKW) ist auf dem Formular bereits vorausgefüllt, ebenso wie die Angaben gemäß ADR. Überraschenderweise entsprechen letztere nicht vollständig den ADR-Anforderungen. Erstens fehlt das Wort „ABFALL“ zwischen dem UN-Code 1078 und der Bezeichnung „Kühlgas, n.a.g.“. Zweitens unterliegen bestimmte Kältemittel spezifischen UN-Codes. Diese Codes sollten vorrangig gegenüber dem generischen UN-Code 1078 verwendet werden:
      • R22 => UN 1018, ABFALL CHLORDIFLUORMETHAN (KÜHLGAS R 22), 2.2 (C/E)
      • R134a => UN 3159, ABFALL 1,1,1,2-TETRAFLUORETHAN (KÜHLGAS R 134a), 2.2
      • R407c => UN 3340, ABFALL KÄLTEMITTELGAS R 407C, 2.2
      Andernfalls sollte der chemische Name des Kältemittels in Klammern direkt hinter der Bezeichnung „Kältemittelgas, n.a.g.“ hinzugefügt werden können. Dies ist im vorab ausgefüllten Feld 11 jedoch nicht möglich.
      Letztendlich bietet Feld 14 (Bemerkungen) die Möglichkeit, alternative Angaben zu machen. Dies alles geschieht in Übereinstimmung mit den ADR-Vorschriften für Beförderungspapiere.
    3. Feld 12 ist für die Angabe von Name und Anschrift der Entsorgungsanlage vorgesehen.
    4. Feld 13 dient zur Angabe von Name und Anschrift eines Transportunternehmens. Dies gilt, wenn der Transport nicht vom Kältetechniker selbst durchgeführt wird.
    5. Feld 15 wird vom Betreiber der Entsorgungsanlage ausgefüllt. Insbesondere muss der R- oder D-Code angegeben werden, der dem für das entgegengenommene Kältemittel durchgeführten Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren entspricht. Dabei handelt es sich in der Regel um den Code R2 (Regenerierung) oder D10 (Verbrennung).

Gebrauchte Kältemittel im Überblick

Mit der Einführung des Cerfa-Formulars 15497 sollte die Ausstellung eines Begleitscheins (BSD) bei der Rückgewinnung und Abholung gebrauchter Kältemittel künftig keine vernachlässigte Formalität mehr sein. Das ist eine gute Nachricht, wenn man die drohenden Sanktionen bedenkt. Das Fehlen eines Begleitscheins wird mit einer Geldstrafe von bis zu 750 € geahndet. Das Fehlen eines Beförderungspapiers gemäß ADR kann für den betroffenen Absender sogar eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Geldstrafe von 30.000 € nach sich ziehen.