Energieaudit: Frist bis zum 30. Juni 2016 verlängert!

Seit 2011 sind große Unternehmen und Gebietskörperschaften dazu verpflichtet, eine Bilanz ihrer Treibhausgasemissionen zu erstellen; die zu erfassenden Gase wurden 2016 aktualisiert.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
17.05.2016
Inhaltsverzeichnis
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Die durch das sogenannte „Grenelle II“-Gesetz von 2010 initiierte und mit dem Dekret Nr. 2011-829 vom 11. Juli 2011 verbindlich eingeführte Treibhausgasbilanz wurde kürzlich regulatorisch angepasst (Dekret vom 24. Dezember 2015 und Erlasse vom 25. Januar 2016). Dies ist der ideale Zeitpunkt für einen Überblick über dasEnergieaudit und die geltenden Vorschriften.

Eine neue Aktualisierung aus dem Jahr 2019 finden Sie in folgendem Artikel: THG-Emissionsbilanz und Energieaudit: Update

Betroffene Organisationen für die THG-Bilanz

Die Treibhausgasbilanz betrifft:

  • Unternehmen(1) mit mehr als 500 Mitarbeitern(2) im französischen Mutterland (250 Mitarbeiter in den Überseegebieten),
  • Gebietskörperschaften mit mehr als 50.000 Einwohnern sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts mit mehr als 250 Beschäftigten.

(1) Unternehmensbegriff

Der Gesetzestext bezieht sich explizit auf juristische Personen. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen mit mehreren Standorten die Mitarbeiterzahlen aller in Frankreich ansässigen Niederlassungen zusammenrechnen muss, sofern es unter die Regelung fällt.

(2) Begriff der Unternehmensgruppe

Seit dem 1. Januar 2016 (Änderung durch das Dekret Nr. 2015-1738 vom 24. Dezember 2015) haben Unternehmensgruppen die Möglichkeit, eine konsolidierte THG-Bilanz zu erstellen.

Artikel R. 229-46 des Umweltgesetzbuches legt nun fest, dass Unternehmensgruppen (= eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen mit Sitz in Frankreich und den von ihm kontrollierten Unternehmen besteht), deren Unternehmen denselben NAF-Code auf Ebene 2 aufweisen, einen gemeinsamen THG-Bilanz konsolidiert erstellen können.

Die im Energieaudit berücksichtigten Treibhausgase

Seit dem 5. Februar 2016 sind dies die folgenden Gase:

  • Kohlendioxid (CO2);
  • Methan (CH4);
  • Lachgas (N2O);
  • Fluorkohlenwasserstoffe (FKW);
  • perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKW);
  • Schwefelhexafluorid (SF6);
  • Stickstofftrifluorid (NF3).

Diese Liste wurde durch den Erlass vom 24. August 2011 erstellt. Stickstofftrifluorid (NF3) wurde jedoch neu in die Liste der im Energieaudit zu berücksichtigenden Gase aufgenommen (Erlass vom 25. Januar 2016 über die von Treibhausgasbilanzen abgedeckten Treibhausgase, in Kraft getreten am 5. Februar 2016).

Hinweis: THG-Emissionsbilanzen, die ab dem 1. Juli 2016 eingereicht werden müssen, haben Stickstofftrifluorid (NF3) zu berücksichtigen.