Treibhausgasbilanz, Energieaudit: Regulatorischer Fokus

Treibhausgasbilanz und Energieaudit: Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern (250 in den Überseegebieten) oder von kritischer Größe müssen diese Bilanzen alle 4 Jahre erstellen.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
31.10.2019
Inhaltsverzeichnis
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In diesem Artikel fassen wir kurz die wichtigsten Punkte der Vorschriften bezüglich der Treibhausgasbilanz und des Energieaudits zusammen.

Die THG-Emissionsbilanz

Wer ist von der Emissionsbilanz betroffen?

Die Erstellung einer Treibhausgasbilanz betrifft juristische Personen des Privatrechts mit mehr als 500 Mitarbeitern im französischen Mutterland oder mehr als 250 Mitarbeitern in den Überseegebieten.

Die THG-Bilanz ist öffentlich und wird seit der Reform im Dezember 2015 alle 4 Jahre aktualisiert, um sie an den Turnus der Energieaudits anzupassen.

Inhalt der THG-Emissionsbilanz

Die Bilanz muss Folgendes enthalten:

    • eine Bewertung des Volumens der THG-Emissionen(2), ausgedrückt in Tonnen CO2-Äquivalent, unter Unterscheidung zwischen direkten Emissionen (Quellen im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit) und indirekten Emissionen (Quellen im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch);
    • Ziele und Maßnahmen zur Emissionsreduzierung, unterteilt nach direkten und indirekten Emissionskategorien.

Das Energieaudit

Welche Unternehmen sind betroffen?

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ODER einem Jahresumsatz von über 50 Mio. € und einer Bilanzsumme von über 43 Mio. € müssen ein Energieaudit durchführen.

Das Energieaudit wird, genau wie die Treibhausgasbilanz, alle 4 Jahre aktualisiert. Ursprünglich sollte es bis zum 5. Dezember 2015 eingereicht werden, die Frist wurde jedoch bis zum 30. Juni 2016 verlängert.

Für Unternehmen mit einer ISO 50001-Zertifizierung ist das Energieaudit nicht verpflichtend; sie müssen ihr Zertifikat jedoch innerhalb derselben Frist über die Plattform einreichen.

Voraussetzungen für die Durchführung des Energieaudits

Das Energieaudit muss gemäß der Norm NF EN 16247-1:2012 durchgeführt werden. Für die Bereiche Gebäude, industrielle Prozesse und Transport wird diese durch drei sektorspezifische Normen ergänzt: NF EN 16247-2:2014 für Gebäude und NF EN 16247-3:2014 für Transport.

Ein Audit auf Basis einer Stichprobenprüfung von Gebäuden ist gemäß dem im Anhang 1 des Erlasses definierten Verfahren möglich, sofern in verschiedenen Gebäuden ähnliche Tätigkeiten ausgeübt werden.

Der Auditbericht muss die empfohlenen Maßnahmen nach ihrem Potenzial zur Verbesserung der Energieeffizienz priorisieren und dabei die Amortisationszeit berücksichtigen.

Zusammenfassend haben Sie hier die wichtigsten Informationen zur Treibhausgasbilanz und zum Energieaudit erhalten.