ATEX: Wie lassen sich Explosionsrisiken im Unternehmen vermeiden?

Arbeitgeber: Wie lässt sich das Explosionsrisiko (ATEX) vermeiden? Gefährdungsbeurteilung, Zoneneinteilung und die Konformität der Betriebsmittel stehen im Mittelpunkt Ihrer regulatorischen Pflichten.

Clara Godin
Juriste en droit de l'environnement & santé-sécurité au travail
Mise à jour : 
27.07.2026
Publication : 
08.08.2022
Inhaltsverzeichnis
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🔎 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Définition et mécanisme du risque ATEX : Une atmosphère explosive (ATEX) se forme lorsqu'un combustible (gaz, vapeurs, brouillards ou poussières) se mélange à l'air (comburant). Contrairement à un incendie, l'explosion est une combustion quasiment instantanée qui nécessite la réunion simultanée de 6 conditions (combustible, comburant, source d'inflammation, suspension, concentration suffisante, et confinement comme facteur aggravant).
  • Évaluation globale et cartographie (Zonage ATEX) : L'employeur doit réaliser un inventaire des substances combustibles, étudier les procédés et dysfonctionnements prévisibles, et identifier les sources d'inflammation (norme NF EN 1127-1). Ce travail permet de catégoriser le site en zones ATEX (0, 1, 2 pour les gaz ; 20, 21, 22 pour les poussières) selon la fréquence et la durée d'apparition du risque, matérialisées par le signalement réglementaire « Ex ».
  • Hiérarchie des mesures de prévention et formalisation (DRPCE) : La prévention repose sur trois niveaux d'action prioritaires : 1) Empêcher la formation d'ATEX ; 2) Éviter les sources d'inflammation ; 3) Atténuer les effets d'une explosion (évents, compartimentage). L'ensemble de ces mesures, des procédures de travail et de la formation des salariés doit être consigné dans le DRPCE, obligatoirement annexé au Document Unique (DUERP).
  • Conformité stricte du matériel (Directive ATEX) : Tous les équipements électriques et non-électriques utilisés en zone ATEX doivent correspondre au niveau de protection exigé par la zone. Ils doivent faire l'objet d'un marquage CE spécifique intégrant le symbole « Epsilon-X », l'indication du groupe/catégorie d'appareil, et disposer d'une déclaration UE de conformité (normes NF EN 60079).
  • Laut INRS ereignet sich in Frankreich durchschnittlich jeden Tag eine Explosion im industriellen Umfeld. Die Folgen können sowohl für Mensch als auch für Sachwerte schwerwiegend sein. Um dieses Risiko zu begrenzen, wurde eine spezifische Regelung, die sogenannte „ATEX“-Richtlinie, eingeführt. Gefährdungsbeurteilung, Abgrenzung von ATEX-Zonen … Wir geben einen Überblick über die wichtigsten regulatorischen Anforderungen.

    Explosionsrisiko: Was bedeutet „ATEX“?

    Um das Explosionsrisiko in einem Unternehmen zu definieren, verwendet man in der Regel das Akronym „ ATEX“ für explosionsfähige Atmosphäre. Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Arbeitsbereich, in dem aufgrund des Vorhandenseins von brennbaren Stoffen und entzündbaren Materialienein Explosionsrisiko besteht.

    Folglich ist jedes Unternehmen, das brennbare oder entzündbare Produkte lagert oder verarbeitet, potenziell dem Explosionsrisiko ausgesetzt und muss die geltenden Vorschriften einhalten.

    Im Gegensatz zu einem Brandist eine Explosion eine nahezu augenblickliche Verbrennung, die nach der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre auftritt. Von einer explosionsfähigen Atmosphäre spricht man, wenn ein Gemisch aus Luft und brennbaren Stoffen (Stäube, Lösungsmitteldämpfeusw.) vorliegt.

    Damit es zu einer Explosion kommen kann, müssen sechs Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Diese sind in der folgenden Grafik dargestellt:

    Quelle: INRS

    Hinweis: Eine räumliche Begrenzung ist zwar keine zwingende Voraussetzung, wirkt jedoch bei einer Explosion als verstärkender Faktor.

    Explosionsrisiko: Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

    Bewertung des Explosionsrisikos

    Wie bei allen berufsbedingten Gefahren muss der Arbeitgeber auch das Explosionsrisiko bewerten. Dies beginnt zunächst mit der Identifizierung der Gefahren durch eine Funktionsanalyse:

    • Erstellung eines Verzeichnisses brennbarer Stoffe und deren Eigenschaften (Dichte, Flammpunkt, chemische Unverträglichkeiten mit anderen Stoffen usw.) sowie deren Mengen und Lagerbedingungen;
    • Analyse der angewandten Verfahren durch eine genaue Untersuchung der Anlagen und Arbeitsplätze;
    • Untersuchung potenzieller Störungen: Es kann hilfreich sein, sich auf Erfahrungen aus dem Unternehmen oder der Branche zu stützen, um mögliche Vorfälle oder Hindernisse für einen „normalen“ Betrieb aufzudecken.
    • Identifizierung der Zündquellen : Alle Zündquellen sind in der Norm DIN EN 1127-1 detailliert aufgeführt. Dazu zählen insbesondere elektrische Quellen (Funken, Erwärmung usw.), elektrostatische Quellen (Funkenentladungen usw.) oder thermische Quellen (Zigaretten, Heißarbeiten usw.).

    Achtung: Die Gefährdungsbeurteilung muss ganzheitlich erfolgen, das heißt, sie muss mit den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen anderer beruflicher Risiken kombiniert werden, die für jeden Arbeitsbereich des Unternehmens ermittelt wurden.

    Die Gefährdungsbeurteilung muss es dem Arbeitgeber anschließend ermöglichen,Bereiche zu identifizieren, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Das Ziel dieser Zoneneinteilung ist zweifach:

    • Visualisierung des Risikos durch die Kennzeichnung von ATEX-Zonen und Arbeitsplätzen mit ATEX-Bereichen mittels des vorgeschriebenen Warnzeichens;
    • Ermöglichung der Abstimmung sämtlicher Geräte (elektrisch und nicht-elektrisch) auf die jeweilige Zoneneinteilung.
    Vorgeschriebenes Warnzeichen zur Kennzeichnung von ATEX-Zonen

    Ein Erlass vom 8. Juli 2003 definiert die Klassifizierung der Gefahrenbereiche wo explosionsgefährdete Bereiche (ATEX) auftreten können, sowie die Mindestvorschriften die dort einzuhalten sind.

    Entzündbare Stoffe (Gase/Dämpfe)
    Zone 0 ATEX ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden
    Zone 1 ATEX kann gelegentlich im Normalbetrieb auftreten
    Zone 2 ATEX tritt im Normalbetrieb voraussichtlich nicht auf oder nur für kurze Zeit, falls sie dennoch auftreten sollte.
    Stäube
    Zone 20 ATEX ständig, über lange Zeiträume oder häufig in der Luft vorhanden
    Zone 21 ATEX kann gelegentlich im Normalbetrieb auftreten
    Zone 22 ATEX tritt im Normalbetrieb voraussichtlich nicht auf oder nur für kurze Zeit, falls sie dennoch auftreten sollte.

    Achtung: Staubschichten, Staubablagerungen und Staubansammlungen brennbarer Stäube sind als Quellen zu betrachten, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können.

    Die Vorschriften definieren die Begriffe „ häufig “ und „ gelegentlich “ nicht präzise. Unternehmen können sich jedoch an den Definitionen orientieren, die von bestimmten Fachverbänden (Union des industries chimiques, Groupe d’étude de sécurité des industries pétrolières) übernommen wurden:

    • Zone 0 oder 20: Dauer des Auftretens der explosionsfähigen Atmosphäre > 1000 Stunden/Jahr;
    • Zone 1 oder 21: Dauer des Auftretens der explosionsfähigen Atmosphäre zwischen 10 und 1000 Stunden/Jahr;
    • Zone 2 oder 22: Dauer des Auftretens der explosionsfähigen Atmosphäre < 10 Stunden/Jahr.

    Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen im Explosionsschutzdokument (DRPCE) festgehalten werden.

    Technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen

    Basierend auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung müssen Präventions- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Ihr Ziel muss sein:

    • Vorrangig, dieBildung explosionsfähiger Atmosphären zu verhindern, indem auf die Brennstoffe und das Oxidationsmittel eingewirkt wird. Beispiele: Erhöhung der Korngröße, Erfassung von Dämpfen und Stäuben an der Quelle, Einleiten eines Inertgases zur Verringerung des Sauerstoffgehalts in der Atmosphäre usw.
    • Wenn sich die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre (ATEX) betriebsbedingt nicht verhindern lässt, sind Zündquellen zu vermeiden, indem auf die Verfahren und Geräte eingewirkt sowie regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Beispiele: Installation von Kühlsystemen, Anpassung der Anlagen usw.
    • die Auswirkungen einer Explosion zu begrenzen, beispielsweise durch den Einbau von Explosionsdruckentlastungen, Explosionsunterdrückungssystemen oder durch entsprechende Gestaltung und Konzeption der Räumlichkeiten. Beispiele: Brandabschnittsbildung, Auswahl geeigneter und feuerbeständiger Materialien usw.

    Allgemein gilt: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Beschäftigte in ATEX-Zonen sicher arbeiten können. Er muss insbesondere die notwendigen Maßnahmen treffen, damit:

    • Das in ATEX-Zonen tätige Personal im Hinblick auf Explosionsgefahren geschult ist: diese Schulung muss an das jeweilige Expositionsrisiko des Arbeitnehmers angepasst sein;
    • Eine angemessene Überwachung gewährleistet ist;
    • Die Arbeitnehmer mit geeigneter Schutzkleidung ausgestattet sind gegen Entzündungsgefahren;

    Hinweis: Die getroffenen Maßnahmen müssen regelmäßig sowie bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen überprüft werden.

    Erstellung und Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments

    Jedes Unternehmen, das Explosionsgefahren ausgesetzt ist, muss ein Explosionsschutzdokument (EPL) erstellen. Das EPL muss in das einheitliche Dokument zur Gefährdungsbeurteilung integriert, regelmäßig aktualisiert werden und insbesondere folgende Punkte enthalten :

    • Die Beurteilung der Explosionsgefahren;
    • Die Art der Maßnahmen, die zur Einhaltung der Vorschriften getroffen wurden oder noch zu treffen sind;
    • Die Einteilung in Zonen ATEX sowie die Beschreibung der Bereiche, für die gemäß der Verordnung vom 8. Juli 2003 Mindestvorschriften gelten;
    • Die Modalitäten und Regeln für die Gestaltung, Nutzung und Instandhaltung der Arbeitsstätten und Arbeitsmittel zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer;
    • Gegebenenfalls die Liste der Arbeiten, die gemäß schriftlicher Anweisung des Arbeitgebers oder nach Erteilung einer Arbeitsfreigabe auszuführen sind.

    Hinweis: Das EPL muss vor Arbeitsbeginn erstellt werden und muss überarbeitet werden, sobald wesentliche Änderungen, Erweiterungen oder Umbauten an den Räumlichkeiten, Arbeitsmitteln oder der Arbeitsorganisation vorgenommen werden.

    Sicherstellung der Konformität von Geräten und Schutzsystemen für den Einsatz in ATEX-Zonen

    Die Vorschriften verlangen, dass alle Geräte, elektrische oder nicht-elektrische, die in ATEX-Zonen verwendet werden, sowie die entsprechenden Schutzsysteme den für die jeweilige Zone festgelegten technischen Anforderungen entsprechen.

    Diese Geräte und Schutzsysteme werden in zwei Gruppen unterteilt:

    Gerätegruppe Beschreibung
    Gerätegruppe I Geräte für den Einsatz unter Tage in Bergwerken sowie in deren übertägigen Anlagenteilen, die durch Grubengas oder brennbare Stäube gefährdet werden können. Umfasst die Gerätekategorien M1 und M2, je nach erforderlichem Schutzniveau.
    Gerätegruppe II Geräte für den Einsatz an anderen Orten, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können. Umfasst die Gerätekategorien 1, 2 und 3, je nach erforderlichem Schutzniveau.

    Diese Geräte unterliegen Konstruktionsvorschriften sowie einer Konformitätsbewertung durch den Hersteller.

    Gut zu wissen: Geräte, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, welche im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU) veröffentlicht wurden, sind vermutlich konform mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die von diesen Normen oder Normteilen abgedeckt werden. Hierzu zählt insbesondere die Normenreihe NF EN 60079, Explosionsgefährdete Bereiche, Teile 0 bis 31: Geräte, Anforderungen, Zoneneinteilung und Zündschutzarten.

    Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass für jedes Gerät eine EU-Konformitätserklärung vorliegt sowie eine CE-Kennzeichnung, gefolgt von:

    • Der Kennnummer der für die Konformitätsbewertung zuständigen notifizierten Stelle:
    • Der spezifischen Kennzeichnung für den Explosionsschutz „Epsilon-X“ sowie den Symbolen für die Gerätegruppe und -kategorie;
    • Gegebenenfalls einer Kennzeichnung, die auf die spezifischen explosionsgefährdeten Atmosphären hinweist, für die das Produkt ausgelegt ist.

    Nützliche Ressourcen…

    Rechtliche Grundlagen

    • Arbeitsgesetzbuch, Artikel R. 4216-31 und R. 4227-42 bis R. 4227-54 (Explosionsschutz)
    • Umweltgesetzbuch, Artikel R. 557-7-1 bis R. 557-7-9 (Konformität von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen)
    • Erlass vom 8. Juli 2003 über den Schutz von Arbeitnehmern, die in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind.

    Bildnachweis: 75306586 @Aleksandr Volkov