Auf dem Laufenden bleiben: 4 Punkte zum Verständnis der Entwicklung der BEGES-Methodik

Die Vorschriften zur Erstellung und Veröffentlichung einer Treibhausgasbilanz haben sich zum 1. Januar 2023 geändert. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte der von der ADEME empfohlenen Methodik in Version 5.

Camille Leim
Climate consultant
Publication : 
16.02.2023
Inhaltsverzeichnis
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Arbeiten Sie in einem Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern im französischen Mutterland? Oder in einer Struktur mit 250 Mitarbeitern in den Überseegebieten?

Seit 2010 sind Sie verpflichtet, alle vier Jahre die Treibhausgasbilanz (BEGES) Ihres Unternehmens auf der Website der ADEME zu veröffentlichen.

Das Dekret Nr. 2022-982 vom 1. Juli 2022 ändert jedoch die Spielregeln und macht die regulatorische Treibhausgasbilanz anspruchsvoller und umfassender.

So ist die Treibhausgasbilanz seit dem 1. Januar 2023 bei der Erfassung der Emissionen deutlich ambitionierter– insbesondere in vier Kernpunkten, die Sie unbedingt kennen müssen, um konform zu bleiben und Sanktionen zu vermeiden.

1. Verpflichtende Erfassung indirekter Emissionen

Bisher waren im Rahmen der Treibhausgasbilanz nur direkte Emissionen (Scope 1) und energiebedingte Emissionen (Scope 2) verpflichtend.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Dekrets müssen die betroffenen Organisationen nun zwingend auch ihre wesentlichen indirekten Emissionen (Scope 3) in ihre Treibhausgasbilanz einbeziehen.

Obwohl sie aufgrund ihrer Komplexität oft vernachlässigt wurden, machen die indirekten Emissionen des Scope 3 in der CO2-Bilanz von Unternehmen meist den größten Anteil aus.

In bestimmten Sektoren, wie etwa der verarbeitenden Industrie, sind 80 bis 90 % der Unternehmensemissionen auf Scope 3 und insbesondere auf den Einkauf zurückzuführen.

Letztlich unterstreicht diese Entwicklung der Treibhausgasbilanz nur die bereits sehr strategische Rolle des Einkaufs in Unternehmen. Die Integration strenger CO2-Kriterien – zusätzlich zu den bereits bestehenden sozioökonomischen und ökologischen Kriterien – in die Strategien für nachhaltige Beschaffung wird für viele Unternehmen zur Notwendigkeit.

Was sind „wesentliche indirekte Emissionen“?

Die wesentlichen indirekten Emissionen umfassen die Scope-2-Emissionen aus Energie sowie die Scope-3-Emissionen aus Transport sowie gekauften und verkauften Produkten.

Diese wesentlichen indirekten Emissionen müssen von den Unternehmen anhand einer präzisen Methodik und klarer Kriterien identifiziert werden. Dazu gehört vor allem das Kriterium der Größenordnung, das mindestens 80 % Ihrer indirekten Emissionen abdecken muss. Die 5 weiteren Kriterien sind optional:

  • Einflussniveau,
  • strategische Bedeutung und Anfälligkeit,
  • branchenspezifische Leitlinien,
  • Unterauftragsvergabe,
  • Mitarbeiterengagement,


2. Neue Verpflichtung zur Erstellung eines Übergangsplans

Die zweite große Neuerung bei der BEGES betrifft die Umsetzbarkeit der CO2-Bilanz.

Ab sofort müssen die von der BEGES betroffenen Unternehmen verpflichtend einen „Übergangsplan“ erstellen, der Folgendes umfasst:

  • eine Bilanz der bisherigen Maßnahmen,
  • mittel- und langfristige Ziele,
  • einen Aktionsplan mit quantifizierten erwarteten Reduktionen für jeden Scope.

Diese neue Maßnahme zielt darauf ab,Unternehmen dazu zu ermutigen, eine umfassende, präzise und umsetzbare Klimastrategie zu implementieren. Dies ist eine bedeutende Entwicklung für Organisationen, die sich von einer reinen „Reporting“-Perspektive hin zu einer „Steuerungs“-Perspektive bewegen müssen.

Dieser Wandel dürfte zu tiefgreifenden Veränderungen in den Unternehmensaktivitäten führen, da CO2 zu einem unverzichtbaren Steuerungskriterium wird.


3. Vereinfachte Konsolidierung der CO2-Bilanz

Das neue BEGES-Dekret erleichtert die Erstellung einer CO2-Bilanz für Tochtergesellschaften innerhalb eines Konzerns.

Ab sofort kann die juristische Person (SIREN) gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 233-16 des Handelsgesetzbuches die Bilanzen aller oder einiger ihrer Niederlassungen (SIRET) einfacher in ihrer Treibhausgasbilanz konsolidieren.

Die Bedingung, dass Unternehmen eines Konzerns denselben NAF-Code der Ebene II teilen müssen, um ihre Treibhausgasbilanz zu konsolidieren, wurde aufgehoben.

Leider bestehen weiterhin einige Einschränkungen. Dies gilt insbesondere für Konzerne mit ausländischen Tochtergesellschaften, die ihre BEGES-Bilanz nur mit Unternehmen auf französischem Staatsgebiet konsolidieren können.


4. Höhere Sanktionen bei Verstößen gegen die BEGES-Pflicht

Der letzte wichtige Punkt betrifft die deutlich angehobenen Bußgelder.

Unternehmen, die ihre vorgeschriebene BEGES-Bilanz nicht erstellen, müssen nun 10.000 € bzw. 20.000 € im Wiederholungsfall zahlen. Dies ist ein fast siebenmal höherer Betrag als bei der alten BEGES-Regelung, die ein Bußgeld von 1.500 € vorsah.


Fazit: Wie erfüllen Sie die neuen regulatorischen Anforderungen der BEGES?

Wie Sie sehen, sind die neuen BEGES-Verpflichtungen Teil der Dekarbonisierungsstrategie Frankreichs, ganz im Sinne einer internationalen Gesetzgebung, die angesichts der Klimakrise immer strengere Anforderungen stellt.

Die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben ist heute das absolute Minimum, um Sanktionen zu vermeiden und vor allem die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu verlieren. Dies kann und sollte durch den Einsatz einer CO2-Bilanz-Plattformerfolgen.

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der neuen BEGES-Regelung erfüllt? Kontaktieren Sie das Team von Tennaxia.

Quellen

1. https://www.ecologie.gouv.fr/decret-bilan-des-emissions-gaz-effet-serre-beges
2. https://bilans-ges.ademe.fr/