Die folgende Liste ist ein Auszug aus den Veröffentlichungen in den französischen und europäischen Amtsblättern zu Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vom September 2023.

UMWELT
IOTA: Schaffung einer Rubrik 3.3.5.0
Umweltgesetzbuch Artikel R. 214-1 bis R. 214-60: Genehmigungs- oder Anmeldeverfahren (Wasser sowie aquatische und marine Lebensräume) GEÄNDERT DURCH das Dekret Nr. 2023-907 vom 29. September 2023 zur Änderung der Nomenklatur der Anlagen, Bauwerke, Arbeiten und Tätigkeiten, die der Wasseraufsicht unterliegen und dem Artikel R. 214-1 des Umweltgesetzbuches als Anhang beigefügt sind [JORF vom 30. September 2023]
Das Dekret vom 29. Dezember 2023 schafft eine neue IOTA-Rubrik 3.3.5.0, die für Projekte zu verwenden ist, deren einziger Zweck die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen der in dieser neuen Rubrik aufgeführten aquatischen Lebensräume ist. In diesem Fall muss vor Beginn der Arbeiten ein Anmeldedossier bei der Behörde eingereicht werden. Eine frühere Rubrik 3.3.5.0 war 2022 vom Staatsrat annulliert worden.
Aktualisierung der Grundsätze zur Information der Öffentlichkeit über technologische und natürliche Risiken
Gesetzbuch für innere Sicherheit Artikel R. 741-18 bis R. 741-38: Besondere Interventionspläne GEÄNDERT DURCH das Dekret Nr. 2023-881 vom 15. September 2023 zur Anwendung von Artikel L. 125-2 des Umweltgesetzbuches [JORF vom 17. September 2023]
Der Aushang von Sicherheitsanweisungen, die im Rahmen eines besonderen Interventionsplans (PPI) erstellt wurden, ist an bestimmten Orten obligatorisch. Dieser Aushang muss von den Eigentümern der Gebäude und Grundstücke angebracht werden, die im Anwendungsbereich eines PPI liegen und in Artikel R. 125-14 des Umweltgesetzbuches aufgeführt sind (z. B. bestimmte öffentlich zugängliche Einrichtungen, bestimmte Industriestandorte usw.). Zuvor lag diese Aushangpflicht bei den Bürgermeistern.

ENERGIE
Neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz
Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz [ABl. EU vom 20. September 2023]
Diese Richtlinie definiert einen europäischen Rechtsrahmen für Energieeffizienz. Sie legt gemeinsame Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in der Union fest, um die Erreichung der Ziele sicherzustellen und weitere Verbesserungen der Energieeffizienz zu ermöglichen. Sie ersetzt ab dem 12. Oktober 2025 die bisherige Richtlinie 2012/27/EU vom 25. Oktober 2012.
Sie ändert die Kriterien für Unternehmen, die zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, und schreibt die Einführung eines Energiemanagementsystems für energieintensive Unternehmen vor.
Hinweis: Eine Richtlinie ist nicht unmittelbar anwendbar, sondern muss von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden.

SICHERHEIT
Beschränkung des Inverkehrbringens von synthetischen Polymer-Mikropartikeln
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), GEÄNDERT DURCH die Verordnung (EU) 2023/2055 vom 25. September 2023 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich synthetischer Polymer-Mikropartikel [ABl. EU vom 27. September 2023]
Die Verordnung vom 25. September 2023 nimmt synthetische Polymer-Mikropartikel in den Anhang XVII der REACH-Verordnung auf, der Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische festlegt.
Sie sieht zudem verschiedene Informationspflichten vor, insbesondere Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung, die nachgeschalteten industriellen oder gewerblichen Anwendern erläutern, wie die Freisetzung von synthetischen Polymer-Mikropartikeln in die Umwelt vermieden werden kann.
Sie verpflichtet Hersteller und nachgeschaltete Anwender von synthetischen Polymer-Mikropartikeln zur jährlichen Meldung an die ECHA.
Berücksichtigung technologischer Entwicklungen bei Notfall-Warnsystemen für öffentlich zugängliche Gebäude (ERP)
Erlass vom 25. Juni 1980 zur Genehmigung der allgemeinen Bestimmungen der Sicherheitsvorschriften gegen Brand- und Panikrisiken in öffentlich zugänglichen Gebäuden, GEÄNDERT DURCH den Erlass vom 11. September 2023 [JORF vom 19. September 2023]
Der Erlass vom 11. September 2023 ändert bestimmte Bestimmungen der Sicherheitsvorschriften gegen Brand- und Panikrisiken in öffentlich zugänglichen Gebäuden (ERP) im Bereich der Alarmierungseinrichtungen. Ziel ist es, den technologischen Entwicklungen bei den Kommunikationsmitteln zur Alarmierung der Feuerwehr, wie etwa Mobiltelefonen, sowie dem Ende der „historischen“ Telefonnetze (Abschaltung des Kupfernetzes bzw. des analogen Telefonnetzes) Rechnung zu tragen.





