Regulatorischer Monitoring-Bericht HSE und Energie vom April 2025

Im April 2025 wurden mehrere Texte geändert, die die Regeln für CO2-Quoten, die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien, den Arbeitsschutz, die Sicherheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden (ERP) sowie die Tarifierung beruflicher Risiken betreffen.

Léa Soler
Consultante HSE
Publication : 
16.05.2025
Inhaltsverzeichnis
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Die folgende Liste ist ein Auszug aus den Veröffentlichungen in den französischen und europäischen Amtsblättern zu den Themen Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vom April 2025.

Environnement

UMWELT

Anpassung der Zuteilung kostenloser Quoten

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 der Kommission vom 31. Oktober 2019 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich zusätzlicher Vorkehrungen für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten aufgrund von Änderungen des Aktivitätsniveaus, GEÄNDERT DURCH die Durchführungsverordnung 2025/772 vom 16. April 2025 [ABl. EU vom 22. April 2025]

Um den Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG vom 13. Oktober 2003 (sog. „EU-EHS“) und der Verordnung 2019/331 vom 19. Dezember 2018 (sog. „FAR“) hinsichtlich der Ausgabe kostenloser Zertifikate Rechnung zu tragen, präzisiert und harmonisiert diese Verordnung die Regeln und Methoden für die dynamische Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate.

Sie enthält insbesondere Klarstellungen zu:

  • Der Aussetzung der Ausgabe kostenloser Zertifikate;
  • Den Modalitäten für die Rückforderung der gesamten kostenlosen Zertifikatszuteilung bei Betreibern, deren Zuteilung an die Umsetzung von Empfehlungen aus Energieaudits und Energiemanagementsystemen geknüpft ist;
  • Den Verfahrensschritten der Konditionalitätsregeln für Klimaneutralitätspläne;
  • Der Anpassung der Menge der zugeteilten Zertifikate und der Berechnung des Aktivitätsniveaus für bestimmte Referenzwerte;
  • Der Einstellung der Tätigkeit.

Lastenhefte für individuelle Systeme, Öko-Organisationen und Koordinierungsstellen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien

Erlass vom 27. März 2025 zur Festlegung der Lastenhefte für Öko-Organisationen, individuelle Systeme und Koordinierungsstellen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung für Batterien [JORF vom 13. April 2025]

Um ihre Verpflichtungen gemäß dem EPR-Prinzip zu erfüllen, müssen Batteriehersteller ein genehmigtes individuelles System einrichten oder einer zugelassenen Öko-Organisation beitreten. Dieser Erlass legt die Modalitäten für die Einrichtung eines individuellen Systems oder den Beitritt zu einer Öko-Organisation für den EPR-Sektor Batterien sowie den Inhalt der Lastenhefte für diesen Sektor fest.

Sécurité

SICHERHEIT

Änderungen bei der gesundheitlichen Überwachung von Arbeitnehmern für Tätigkeiten, die eine Fahrerlaubnis und/oder eine elektrotechnische Qualifikation erfordern

Arbeitsgesetzbuch Artikel R. 4323-1 bis R.4323-110: Organisationsmaßnahmen und Bedingungen für die Verwendung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung UND Arbeitsgesetzbuch Artikel R. 4544-1 bis R. 4544-11-2: Arbeiten an elektrischen Anlagen oder in deren Nähe, GEÄNDERT DURCH das Dekret Nr. 2025-355 vom 18. April 2025 bezüglich der individuellen gesundheitlichen Überwachung von Arbeitnehmern sowie der Fahrerlaubnis und der Qualifikationen zur Durchführung bestimmter Arbeiten gemäß den Artikeln R. 4323-56 und R. 4544-9 des Arbeitsgesetzbuches [JORF vom 19. April 2025]

Ab dem 1. Oktober 2025 streicht dieses Dekret Arbeitnehmer, die eine Fahrerlaubnis und/oder eine elektrotechnische Qualifikation besitzen, von der Liste der Personen, die einer verstärkten individuellen gesundheitlichen Überwachung (SIR) unterliegen.

Stattdessen ist die Erteilung einer Fahrerlaubnis und/oder einer elektrotechnischen Qualifikation durch den Arbeitgeber – ausschließlich für Arbeiten unter Spannung oder Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden, nicht isolierten Teilen – an die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung durch den Arbeitnehmer gebunden, die das Fehlen medizinischer Gegenanzeigen bestätigt und vom Arbeitsmediziner ausgestellt wurde. Die Modalitäten für die Ausstellung, Gültigkeit und Übermittlung dieser Bescheinigung sind im Dekret festgelegt. Ein Erlass zur Festlegung des Musters dieser Bescheinigung steht noch aus.

Tarifierung der Risiken für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten für das Jahr 2025

Erlass vom 29. April 2025 zur Tarifierung der Risiken für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten für das Jahr 2025 [JORF vom 30. April 2025]

Dieser Erlass legt die Tarifierung der Risiken für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten für das Jahr 2025 fest. Er enthält 3 Anhänge:

  • Anhang 1: für 2025 geltende kollektive Nettobeitragssätze;
  • Anhang 2: Tariftabellen 2025 für die durchschnittlichen Kosten bei vorübergehender und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit;
  • Anhang 3: für 2025 geltende kollektive Nettobeitragssätze in den Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle.

Änderungen für Heizungsanlagen mit Festbrennstoffen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (ERP)

Erlass vom 25. Juni 1980 zur Genehmigung der allgemeinen Bestimmungen der Sicherheitsvorschriften gegen Brand- und Panikgefahren in öffentlich zugänglichen Gebäuden, GEÄNDERT DURCH Erlass vom 1. April 2025 [JORF vom 9. April 2025]

Im Rahmen der Prävention von Brand- und Panikgefahren in öffentlich zugänglichen Gebäuden (ERP) ändert der Erlass vom 1. April 2025 die geltenden Bestimmungen für Heizungsanlagen mit Festbrennstoffen, die sich innerhalb oder außerhalb von ERP befinden, sowie für Räume, in denen diese Brennstoffe gelagert werden. Folgende Punkte werden behandelt:

  • Präzisierung des Anwendungsbereichs;
  • Bauliche Anforderungen an Räume mit Verbrennungsanlagen einer Gesamtnennwärmeleistung von >30 kW und ≤70 kW;
  • Verwendung und Lagerung von Festbrennstoffen;
  • Installationsbedingungen für offene Kamine, geschlossene Kamineinsätze sowie mit Ethanol betriebene Geräte.