Reform der Abgaben der Wasserbehörden

Die Abgaben der Wasserbehörden finanzieren Maßnahmen zum Schutz von Wasser und aquatischen Ökosystemen. Zum 1. Januar 2025 ist eine Reform dieser Abgaben in Kraft getreten. Was sind die Neuerungen dieser Reform und welche Auswirkungen haben sie auf Unternehmen? Lesen Sie den vollständigen Artikel, um keine Details zur Reform zu verpassen.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
16.01.2025
Inhaltsverzeichnis
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Die Abgaben der Wasserbehörden finanzieren Maßnahmen zum Schutz von Wasser und aquatischen Ökosystemen.

Eine Reform dieser Abgaben der Wasserbehörden ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Was sind die Neuerungen dieser Reform und welche Auswirkungen haben sie auf Unternehmen?

Abschaffung der Abgabe für die Modernisierung der Sammelnetze

Diese Abgabe entfällt zum 1. Januar 2025. Bisher waren Personen abgabepflichtig, die an ein öffentliches Abwassersystem angeschlossen waren und der Abgabe für Wasserverschmutzung nicht-häuslichen Ursprungs unterlagen.

Einführung von 3 neuen Abgaben

Einführung der Abgabe für Trinkwasserverbrauch

Diese Abgabe betrifft Personen, die einen Trinkwasseranschluss nutzen (ausgenommen landwirtschaftliche Tierhaltung mit eigenem Zähler).

Die Berechnung dieser Abgabe erfolgt durch Multiplikation der Bemessungsgrundlage mit dem Tarif. Die Bemessungsgrundlage ist das dem Abonnenten in Rechnung gestellte Wasservolumen. Jede Wasserbehörde legt den Tarif bis zu einer Obergrenze von 1 € pro m3fest.

Die Abgabe wird ab 2025 von dem für die Wasserabrechnung zuständigen Dienst erhoben und erscheint auf der Wasserrechnung unter der Rubrik „Öffentliche Einrichtungen“.

Einführung der Abgaben für die Leistung der Trinkwassernetze und die Leistung der öffentlichen Abwassersysteme

Abgabepflichtig sind hierfür die Gemeinden oder deren für die Trinkwasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung zuständige öffentliche Einrichtungen.

Ab 2025 werden diese Kosten als Zuschlag auf den Preis pro Kubikmeter Wasser oder Abwasser an die Nutzer weitergegeben und erscheinen auf der Rechnung unter der Rubrik „Öffentliche Einrichtungen“.

Entwicklung der Abgabe für nicht-häusliche Wasserverschmutzung

Abgabepflichtig sind nun Industrieunternehmen, die nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen sind (d. h. die Einleitungen direkt in die Umwelt vornehmen), sofern sie die Schwellenwerte für die Parameter überschreiten, (die in Artikel L. 213-10-2 des Umweltgesetzbuches festgelegt sind und unverändert bleiben).

Industrieunternehmen, die ihre Abwässer ausschließlich in ein öffentliches Kanalisationsnetz einleiten, sind nicht mehr betroffen. Bitte beachten Sie, dass diese für das Jahr 2024 noch die Abgabe im Jahr 2025 entrichten müssen.

Folglich ist die regelmäßige Überwachung der Einleitungen (SRR) nun nur noch für Industrieunternehmen obligatorisch, die nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen sind.

Darüber hinaus wird die Bemessungsgrundlage für die Abgabe nun um 40 % erhöht, wenn:

  • entweder das theoretische Verschmutzungsniveau der Tätigkeit den vorgesehenen Schwellenwert überschreitet und keine SRR eingerichtet wurde;
  • oder die SRR nicht zugelassen ist.

Entwicklung der Abgabe für die Entnahme von Wasserressourcen

Für die Berechnung dieser Abgabe wurde ein Mindesttarif eingeführt. Zudem wurden die Höchsttarife angehoben, um insbesondere der Inflation Rechnung zu tragen. Der Abgabesatz wird somit von jeder Wasseragentur je nach Nutzungsart innerhalb der Grenzen der Mindest- und Höchsttarife festgelegt.

Hinweis: Von dieser Abgabe sind weiterhin Personen betroffen, die Wasserressourcen (z. B. Bohrungen, Brunnen usw.) in Mengen von mehr als 10.000 m3/Jahr (oder 7.000 m3/Jahr in Gebieten mit Wasserverteilungsregelung) entnehmen.

Es wurden zudem Änderungen bezüglich der Verwaltung der Wasserzähler für entnommenes Wasser vorgenommen (z. B. bei Defekten, nicht konformen Diagnosen usw.).

Fazit

Ziel dieser Reform ist es unter anderem, „die Herkunft der Beiträge schrittweise neu auszubalancieren, um die Steuerlast für Wasser weniger stark auf die privaten Haushalte zu verlagern“. Unternehmen, insbesondere Industriebetriebe, sind daher direkt von dieser Reform betroffen und müssen möglicherweise mit höheren Abgaben rechnen, unabhängig davon, ob diese direkt an die Wasserbehörde oder über die Wasserrechnung entrichtet werden.

Weiterführende Ressourcen: Webinar für Industriebetriebe der Wasserbehörde Loire-Bretagne – https://aides-redevances.eau-loire-bretagne.fr/