Inspektionsschwerpunkte für klassifizierte Anlagen zum Schutz der Umwelt im Jahr 2023

Jedes Jahr legt das Ministerium die Inspektionsschwerpunkte für ICPE fest. 2023 stehen Dürre, Biogasanlagen und Luftemissionen im Fokus der Kontrollen.

Laëtitia Evrard
Consultante HSE
Publication : 
14.02.2023
Inhaltsverzeichnis
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Jedes Jahr definiert eine Weisung des Ministeriums für den ökologischen Wandel die nationalen Maßnahmen für die Inspektion von Anlagen, die für den Umweltschutz klassifiziert sind (ICPE).

Für das Jahr 2023 wurde daher mit der Weisung vom 12. Dezember 2022, veröffentlicht am 30. Dezember 2022, die Inspektionsschwerpunkte für ICPE.

Zunächst die „dauerhaften“ Maßnahmen:

  • Polizeiliche Aufgaben bei klassifizierten Anlagen (Inspektionsbesuche, Prüfung von Genehmigungsanträgen, Begutachtung der vom Betreiber eingereichten Studien, Prüfung von Unterlagen zur Betriebseinstellung, Bekämpfung illegaler Aktivitäten, insbesondere im Bereich der Abfallwirtschaft …) ;
  • Weitere polizeiliche Aufgaben innerhalb und außerhalb klassifizierter Anlagen (Anwendung der Bergbauvorschriften und Regelungen zur Nachbergbauzeit; Kontrolle von risikobehafteten Anlagen und Produkten, Inspektionen zur Umsetzung des Anti-Verschwendungs-Gesetzes, Risikoleitungen …) ;
  • Einbeziehung technologischer und gesundheitlicher Risiken (PPRT, Verwaltung belasteter Standorte und Böden, Information von Betreibern und Interessengruppen über Vorschriften und den Zustand der Umwelt …).

Zweitens thematische Prioritäten:

  • Umgang mit Dürreperioden: Erstellung ergänzender präfektoraler Erlasse, Überprüfung der Einhaltung von „Dürre“-Vorgaben.
  • Kontrolle der Bestimmungen in den ministeriellen Erlassen zu allgemeinen Vorschriften bezüglich der Überwachung von Gaslecks in und um Biogasanlagen.
  • Kontrolle der Luftemissionen genehmigungspflichtiger Anlagen: Methoden zur Kanalisierung/Erfassung von Abgasen, Relevanz und Repräsentativität der Messungen, Konformität der durchgeführten Messungen mit den Normen

Neben diesen Inspektionsschwerpunkte für ICPE, legt diese Anweisung zudem thematische Schwerpunkte für Inspektionsbesuche fest:

  • Einerseits systematische Maßnahmen:
  1. Maßnahmen nach dem Vorfall in Lubrizol : Umsetzung regulatorischer Änderungen für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in beweglichen Behältern und/oder oberirdischen Tanks (Genehmigungs- und Meldepflicht) sowie für die Lagerung brennbarer Stoffe in überdachten Lagern, die unter die Rubrik 1510 (Genehmigungs- und Registrierungspflicht) fallen.
  2. Inspektionsmaßnahmen für Anlagen, die der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) unterliegen, einschließlich der Regularisierung von Anlagen mit Bestandsschutz durch die Veröffentlichung ergänzender präfektoraler Erlasse zur Einhaltung europäischer Vorschriften.
  • Andererseits optionale Maßnahmen (je nach Region):

Bildnachweis: 270536411 @kbarzycki