Die sogenannte Umweltverordnung RE2020 legt energetische und ökologische Leistungsanforderungen für Bauvorhaben fest.
Sie wurde diesen Sommer veröffentlicht und gilt schrittweise ab 2022 für Neubauten, einschließlich Bürogebäuden.
Diese RE2020 ersetzt die Wärmeschutzverordnung RT2012.
Welche Ziele verfolgt die RE2020?
- deutliche Senkung der CO2-Emissionen von Gebäuden;
- Priorisierung der Energieeffizienz sowie der Dekarbonisierung der Energieversorgung ;
- Gewährleistung von Komfort bei starker Hitze.
Zu diesem Zweck stellt sie höhere Anforderungen als die RT2012.
Welche Bauvorhaben sind betroffen?
In einer ersten Phase betrifft die RE 2020 Neubauten für Wohnzwecke, Bürogebäude sowie Grund- und weiterführende Schulen.
Sie gilt ab dem:
- 1. Januar 2022 für Wohngebäude,
- 1. Juli 2022 für Bürogebäude sowie Grund- und weiterführende Schulen;
- 1. Januar 2023 für Erweiterungen dieser Gebäude sowie für provisorische Bauten.
Bis zum 1. Januar 2023 gelten für temporäre Bauten und Erweiterungen mit geringer Fläche weiterhin die Anforderungen der RT 2012.
In einem zweiten Schritt könnte die RE2020 auch auf andere Gebäudearten ausgeweitet werden, darunter Industrie- und Gewerbebauten. Wie zu erwarten, wird ein (oder mehrere) künftiger Erlass die Anforderungen der RE2020 für diese Gebäude festlegen.
Welche Anforderungen an die Energie- und Umweltleistung gelten?
Der Bau jedes betroffenen Gebäudes oder Gebäudeteils muss in den folgenden Bereichen Mindestwerte erreichen:

Die Mindestwerte werden je nach Gebäudekategorie und geografischer Lage festgelegt.
Daher werden einige dieser Mindestwerte in den Jahren 2025, 2028 und 2031 schrittweise angepasst, um die Anforderungen der RE2020 zu verschärfen.
Ein Erlass definiert die technischen Mindestanforderungen für bestimmte Gebäudekomponenten, die zur Energie- und Umweltleistung, zur hygienischen Qualität oder zum thermischen Komfort beitragen.
Wie wird die Einhaltung dieser Mindestwerte überprüft?
Eine Berechnungsmethode ermöglicht die Überprüfung der Einhaltung der Mindestwerte und der technischen Mindestanforderungen.
Der Bauherr kann jedoch eine Anpassung dieser Methode vorschlagen, falls sie aufgrund der Besonderheiten des Projekts, eines Systems oder der Errichtung bzw. wesentlichen Änderung eines Wärme- oder Kältenetzes nicht anwendbar ist.
Noch ambitioniertere Bauvorhaben als die RE2020?
Das derzeit in der Abstimmung befindliche RE2020-Label wird verschärfte Anforderungen an die Indikatoren der RE2020 enthalten.
Bildnachweis: Erik Mclean




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