Ob für industrielle Prozesse oder zur Klimatisierung von Gebäuden – Kältemittel sind ein fester Bestandteil in Industrie- und Gewerbeanlagen.
Dank ihrer physikalischen Eigenschaften, die einen Kompressions-/Expansionszyklus (meist in Verbindung mit einem Phasenwechsel) ermöglichen, kann mit geeigneten Anlagen Wärme übertragen werden.
Eine Vielfalt an Kältemitteln
Diese Fluide lassen sich in verschiedene Gruppen mit unterschiedlichen Eigenschaften einteilen:
- Anorganische Verbindungen wie Ammoniak (NH3), Kohlendioxid (CO2) usw.;
- Kohlenwasserstoffe wie Propan, Cyclopropan usw.;
- Halogenierte Kohlenwasserstoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW);
- Hydrofluorolefine (HFO);
- Sonstige Kältemittel
Jedes Kältemittel hat seine spezifischen Herausforderungen
Die Vielfalt der Kältemittel bringt eine Reihe unterschiedlicher Moleküle mit sich. Diese können Risiken für die menschliche Gesundheit, Brandgefahren sowie Umweltbelastungen bergen.
Ammoniak (NH3) wird aufgrund seines hohen Wirkungsgrads in industriellen Kälteanlagen eingesetzt, kann jedoch bei akuter Exposition zu Lungen- und Augenreizungen führen. Zudem ist dieses Molekül ein brennbares Gas und erfordert daher besondere Sicherheitsvorkehrungen.
Halogenierte Kohlenwasserstoffe sind zwar für die menschliche Gesundheit weitgehend unbedenklich und (in den meisten Fällen) nicht brennbar, weisen jedoch erhebliche Nachteile für die Umwelt auf.
So tragen einige dieser Fluide (wie FCKW) zum Abbau der Ozonschicht bei, während andere (wie H-FCKW sowie bestimmte HFKW und FKW, abhängig von ihrem Treibhauspotenzial bzw. GWP) den Treibhauseffekt und die globale Erwärmung verstärken. HFKW und FKW zählen insbesondere zu den Treibhausgasen im Sinne des Erlasses vom 25. Januar 2016 über die durch die Treibhausgasbilanzen.
Europäische Ziele
Angesichts der wachsenden Umweltauswirkungen dieser Kältemittel (insbesondere halogenierte Kohlenwasserstoffe) und zur Erreichung ihrer Ziele (Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 1990) passt Europa den gesetzlichen Rahmen für diese Stoffe kontinuierlich an.
Infolge der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls von 1997 führte die EU 2006 die europäische Verordnung Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase ein, die sogenannte „F-Gas-Verordnung“. Diese Verordnung war maßgeblich für das Verbot von fluorierten Gasen wie FCKW und später H-FCKW verantwortlich.
Diese wurde anschließend durch die europäische Verordnung Nr. 517/2014 ersetzt, auch bekannt als „F-Gas-II-Verordnung“. Diese seit dem 1. Januar 2015 geltende Verordnung beschleunigt die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, indem sie Fristen bis 2030 für die Verwendung bestimmter HFKW (mit einem GWP-Wert über 2500) festlegt.
Jeder Betreiber von Anlagen, die solche Kältemittel enthalten, ist dazu verpflichtet, sich über die im Laufe der Zeit verbotenen Kältemitteltypen auf dem Laufenden zu halten – dies gilt sowohl für Neuanlagen als auch für die Wartung bestehender Systeme.
Kältemittel der vierten Generation: eine Wunderlösung?
Diese Regulierung hat zwangsläufig zur Entwicklung alternativer, umweltfreundlicherer Kältemittel geführt.
Dies ist bei den seit 2010 eingesetzten HFO der Fall. Diese Kältemittel haben eine sehr kurze Lebensdauer, wodurch sie keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Ein Großteil dieser Stoffe gilt jedoch als leicht entzündlich; man spricht hier von sogenannten „A2L“-Kältemitteln. Aufgrund ihrer Eigenschaften unterliegt die Verwendung dieser Kältemittel in öffentlich zugänglichen Räumen besonderen Auflagen.
Was ist mit gebrauchten Kältemitteln zu tun?
Abfälle bestimmter Kältemittel (H-FCKW, HFKW, FKW), die aus Anlagen zurückgewonnen werden, gelten als gefährlicher Abfall.
Seit 2011 sind halogenierte Kältemittel nicht mehr von der Pflicht zur Ausstellung eines Begleitscheins für gefährliche Abfälle (BSD) ausgenommen. Um dieses Verfahren zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, steht Kälteanlagenbauern, die Kältemittel absaugen, ein CERFA-Formular zur Verfügung. Dieses dient gleichzeitig als Servicebericht und als Begleitschein.





