Der Industrieunfall in Rouen im September 2019 hat zu einer Verschärfung der Unfallmanagement-Vorschriften geführt. Insbesondere die nach diesem Ereignis durchgeführte Auswertung hat den Bedarf aufgezeigt, die Menge und Art der gelagerten Produkte genau zu kennen. Bestimmte Standorte sind daher verpflichtet, ein detailliertes Verzeichnis der gelagerten Stoffe zu führen.
Dieses Verzeichnis kann vom Präfekten oder den Rettungsdiensten bei der Bewältigung eines Unfallereignisses genutzt werden.
Verzeichnis der gelagerten Stoffe
Ab dem 1. Januar 2021 sind alle genehmigungspflichtigen ICPE-Anlagen dazu verpflichtet, ein Verzeichnis der gelagerten Stoffe auf dem neuesten Stand zu halten.
Hinweis: In der Praxis ist diese Verpflichtung bereits in zahlreichen präfektoralen Erlassen enthalten.
Dieses Verzeichnis muss neben Gefahrstoffen auch brennbare Stoffe enthalten, die nicht als gefährlich eingestuft sind oder nicht unter eine ICPE-Klassifizierung fallen: zum Beispiel Holz, Papier, Pappe, Polymere, chemische Produkte usw., die auf dem Gelände vorhanden sind.
Detailliertes Verzeichnis der gelagerten Stoffe
Wer ist zur Umsetzung verpflichtet?
Ab dem 1. Januar 2022 sind folgende Betriebe verpflichtet, ein detailliertes Verzeichnis der gelagerten Stoffe auf dem neuesten Stand zu halten:
- Anlagen, die einer Registrierung oder Genehmigung unterliegen und unter die Rubrik 1510 (überdachte Lager) fallen;
- Seveso-Betriebe,
- Standorte, die gemäß einer der Rubriken 1436, 2718, 4330, 4331, 4722, 4734, 4742, 4743, 4744, 4746, 4747 oder 4748 genehmigt sind.
Was muss das Verzeichnis enthalten?
Bei Gefahrstoffen müssen die verschiedenen Gefahrenklassen der Substanzen, Produkte, Materialien oder Abfälle angegeben werden, sofern diese zu einer Einstufung unter eine der 4XXX-Rubriken der ICPE-Nomenklatur führen können.
Für andere Produkte, Materialien oder Abfälle als Gefahrstoffe muss der Status die Hauptgruppen der Produkte, Materialien oder Abfälle nennen. Lagerungen, die besondere Risiken für die Brandbekämpfung und deren Folgen bergen, wie etwa die Lagerung von Batterien oder Akkumulatoren, sind gesondert aufzuführen.
Er wird durch einen Übersichtsplan der für die Bestandsaufnahme genutzten Betriebs- oder Lagerbereiche ergänzt.
Wenn der Standort über einen internen Notfallplan (POI) verfügt, nimmt die Bestandsaufnahme der gelagerten Materialien darauf Bezug.
Zudem ist eine zusammenfassende Übersicht zu erstellen. Diese muss eine allgemein verständliche Information über die in jedem Betriebs- oder Lagerbereich vorhandenen Substanzen, Produkte, Materialien oder Abfälle liefern. Dieses Format ist dem Präfekten zur Verfügung zu halten, um im Falle eines Unfalls den Informationsbedarf der Bevölkerung decken zu können.
Wie ist er aufzubewahren?
Diese Bedingungen sind vom Betreiber in Abstimmung mit dem Präfekten, den Feuerwehr- und Rettungsdiensten, der Aufsichtsbehörde für klassifizierte Anlagen sowie den Gesundheitsbehörden festzulegen. Die Bestandsaufnahme der gelagerten Materialien muss im Falle eines Unfalls einsatzbereit sein.
Wie häufig muss die Aktualisierung erfolgen?
Er wird aktualisiert:
- mindestens wöchentlich;
- für Gefahrstoffe sowie brennbare flüssige und verflüssigbare feste Stoffe mindestens täglich.
Darüber hinaus ist mindestens jährlich eine physische Inventur durchzuführen. Diese kann auch rollierend statt in einem einzigen Vorgang erfolgen.
Fazit
DieBestandsaufnahme der gelagerten Materialien trägt somit dazu bei, die für die Behörden verfügbaren Informationen zur Bewältigung eines Industrieunfalls zu sichern, ohne dabei vom Standortbetreiber abhängig zu sein.
Der Lubrizol-Aktionsplan hat zudem die Brandprävention in Lagern für brennbare Materialien sowie in Lagern für entzündbare Flüssigkeiten verstärkt und neue Maßnahmen für Seveso-Betriebe eingeführt.
Da sich die HSE-Vorschriften für Unternehmen stetig weiterentwickeln, ist es unerlässlich, eine regulatorische Überwachung durchzuführen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Bildnachweis: Markus Winkler





