Digitalisierung der Rückverfolgbarkeit gefährlicher Abfälle: Trackdéchets

Schluss mit Papier: Die Rückverfolgbarkeit gefährlicher Abfälle wird mit Trackdéchets digital. Das Ziel: Die Verwaltung vereinfachen und die gesamte Behandlungskette absichern.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
13.11.2020
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In allen Bereichen des Wirtschaftslebens bietet die Digitalisierung heute die Chance, Verwaltungsprozesse zu optimieren. Das Umweltmanagement bildet da keine Ausnahme. Vor diesem Hintergrund wird in Kürze die digitale Rückverfolgbarkeit gefährlicher Abfälle eingeführt: Trackdéchets.

Digitale Rückverfolgbarkeit gefährlicher Abfälle: Die Neuerung Trackdéchets

Der Staat möchte eine digitale Plattform einführen, um die Rückverfolgbarkeit gefährlicher Abfälle zu digitalisieren. Dabei handelt es sich um die Plattform Trackdéchets. Schluss mit den Begleitscheinen (BSD) in Papierform! Es lebe der digitale Begleitschein!

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn ein Unternehmen in den kommenden Monaten gefährliche Abfälle produziert und einen Transporteur mit der Lieferung an ein Behandlungszentrum beauftragt, muss es den Transport auf der Plattform Trackdéchets erfassen oder sicherstellen, dass der Transporteur dies übernimmt. Ebenso müssen Informationen über die Behandlung des Abfalls durch den Dienstleister auf der Plattform hinterlegt werden. Kurz gesagt: Was bisher auf Papier erledigt wurde, erfolgt nun online.

Es ist offensichtlich, dass diese Digitalisierung zu einer effizienteren administrativen Verwaltung der Abfallrückverfolgbarkeit führen wird.

Doch das ist nicht das einzige Ziel der Behörden. Sie wollen zudem sicherstellen, dass Abfälle nur von Unternehmen übernommen werden, die über die erforderlichen Genehmigungen für das Sammeln, Zusammenführen und/oder Behandeln gefährlicher Abfälle verfügen. Jeder Dienstleister muss sich vorab auf Trackdéchets registrieren, um gefährliche Abfälle sammeln oder behandeln zu dürfen.

Mit anderen Worten: Trackdéchets zielt darauf ab, die gesamte Rückverfolgbarkeitskette für gefährliche Abfälle abzusichern!

Es steht viel auf dem Spiel: Es gilt, die Entstehung neuer „herrenloser Standorte“ zu verhindern – also Orte, an denen sich Pseudo-Abfallentsorger gefährliche Abfälle ihrer Kunden aneignen, diese jedoch ohne Überwachung und ohne Aussicht auf eine fachgerechte Entsorgung lagern.

Was sind herrenlose Standorte?

Herrenlose Standorte sind Orte, die für Behörden nur schwer zu identifizieren sind, da sie oft isoliert liegen und nicht angemeldet wurden. Dort werden Abfälle, die teilweise gefährlich sind, bis zu ihrem langsamen natürlichen Zerfall gelagert. Da sie sich selbst überlassen bleiben, stellen sie eine Gefahr dar, solange sie nicht beseitigt werden.

Wie ist das möglich? Manchmal geben sich fiktive Unternehmen als zugelassene Entsorgungs- oder Verwertungsbetriebe aus, um Abfälle bei produzierenden Unternehmen abzuholen. Sie transportieren diese dann an abgelegene Orte, ohne sich jemals um deren endgültige Entsorgung zu kümmern.

Die Existenz solcher Standorte wirft daher ernsthafte Fragen der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes auf. Die Sanierung solcher Standorte kann für die Kommunen zudem sehr kostspielig sein!

Zur Erinnerung: Gemäß dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortungist jeder Abfallerzeuger bereits jetzt verpflichtet, die Entsorgung gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen oder sicherstellen zu lassen. Er trägt die Verantwortung bis zur endgültigen Beseitigung oder Verwertung, selbst wenn der Abfall zur Behandlung an Dritte übertragen wird (Artikel L541-2).

Tatsächlich können produzierende Unternehmen daher dazu verpflichtet werden, die Entsorgung ihrer Abfälle erneut zu finanzieren: Sie müssen für die endgültige Behandlung der auf herrenlosen Standorten gelagerten Abfälle aufkommen, obwohl sie glaubten, alles richtig gemacht zu haben, indem sie ihre Abfälle an Unternehmen übergaben, die sie für ordnungsgemäß zugelassen hielten.

Neue Verantwortung für Unternehmen

In Kürze wird ein Dekret veröffentlicht, das alle Abfallerzeuger dazu verpflichtet, verschiedene Informationen auf dieser Plattform zu hinterlegen. Es wird für diesen Herbst erwartet. Angesichts der umfassenden Einführung einer Digitalisierung der Abfallrückverfolgbarkeit, ermöglicht durch Trackdéchets, wird es der Verwaltung künftig leichter fallen, die ordnungsgemäße Anwendung zu kontrollieren.

So wird die tägliche Verwaltung gefährlicher Abfälle in Unternehmen innerhalb eines Jahres online abgewickelt. Unternehmen müssen die Abfallbewegungen sowie den Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren – Erzeuger, Transportunternehmen und Entsorgungszentren – auf der Plattform Trackdéchets erfassen.

Quelle: TrackDéchets

Die Plattform Trackdéchets dient dazu, die Nachweispflicht für bestimmte Abfallarten zu erfüllen: gefährliche Abfälle sowie Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten.

Gleichzeitig trägt sie zur Umsetzung einer der zentralen Maßnahmen des Gesetzes Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020 zur Bekämpfung der Verschwendung und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bei.

Die Digitalisierung der Abfallnachverfolgung auf operativer Ebene

Die Eingabe dieser Informationen in die Plattform erfordert interne Anpassungen. Es ist Vorsicht geboten, um die Eingabe fehlerhafter Daten zu vermeiden, da diese anschließend von der Verwaltung ausgewertet werden. Da Trackdéchets zudem keine umfassende Abfallmanagementlösung ist, besteht das Risiko eines doppelten Erfassungsaufwands, wenn das produzierende Unternehmen gleichzeitig sein Abfallmanagement steuern und andere regulatorische Anforderungen erfüllen möchte.

Unternehmen, die dieses Risiko vermeiden und dennoch ihr Abfallmanagement steuern möchten, suchen nach Lösungen. Diese müssen nun von den Anbietern von Abfallmanagement-Software bereitgestellt werden!

Letztendlich fordert der Staat die Unternehmen durch die Einführung einer digitalen Abfallnachverfolgungdazu auf, ihre derzeitigen Abfallmanagementprozesse zu überdenken. Dabei geht es nicht nur um ökologische und wirtschaftliche Aspekte. Es ist auch eine Frage des Rufs: Welches Unternehmen möchte in Zukunft mit einer illegalen Mülldeponie in Verbindung gebracht werden? Schließlich ist es eine Frage der Kohärenz: In einer Zeit, in der sich alle Unternehmen (was wir sehr begrüßen) CSR-Richtlinien geben, wäre es bedauerlich, wenn ihr Abfallmanagement nicht mit diesen Richtlinien im Einklang stünde.

Bildnachweis: Mathias Reding