Tertiär-Dekret: Was beinhalten die Verordnungen „Absolutwerte III“ und „Absolutwerte IV“?

Das System „Éco Énergie Tertiaire“ entwickelt sich weiter: Die Verordnungen zu den „Absolutwerten III“ und „IV“ ergänzen die Liste der abgedeckten Aktivitäten, präzisieren die Referenzwerte und passen bestimmte Modalitäten an.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
15.04.2024
Inhaltsverzeichnis
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Unterworfen unter das System „Eco Energie Tertiaire“ („Tertiär-Dekret“): Zwei Verordnungen, die sogenannten „Absolutwerte III“ und „Absolutwerte IV“, wurden veröffentlicht.

Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen durch diese Verordnungen vor.

Zur Erinnerung: Wir hatten dieses System bereits in einem früheren Artikel erläutert.

Endenergieverbrauchsniveaus als Absolutwert – Cabs 2030

Ergänzung für die folgenden Kategorien:

  • Kurzzeitunterkünfte (Jugendherbergen, Sportzentren, Ferienlager, Wanderunterkünfte und Berghütten)
  • Hotellerie
  • Touristische Residenzen sowie Feriendörfer oder Ferienclubs
  • Gastronomie – Schankwirtschaften
  • Serverräume und IT-Betriebszentren
  • Industriewäschereien
  • Medizinisch-soziale Einrichtungen
  • Sport
  • Parkflächen

Fokus auf die Kategorie Logistik

Die Verordnung legt neue Absolutwerte für diesen Bereich fest und schließt nun auch Lagerhallen mit Umgebungstemperatur ein, für die bisher noch keine Werte bestimmt waren.

Zudem wurden folgende neue Unterkategorien hinzugefügt: Lager mit Umgebungstemperatur (freie Temperaturentwicklung zwischen +12 °C und +26 °C) mit Frostschutz für die Produktanforderungen, Lager oder Versandzentren ohne Bedarf an Temperaturhaltung für das Produkt (mit oder ohne Frostschutz der Räumlichkeiten) sowie Logistik – Standardwert.

Kategorisierung einer nicht beschriebenen Aktivität

Wird eine Tätigkeit in keiner der Kategorien beschrieben, ist sie der am besten geeigneten Kategorie zuzuordnen oder es ist auf die Modalitäten zur Integration neuer, nicht erfasster tertiärer Aktivitäten zu verweisen.

Anpassung der Zielvorgaben: Änderung der Amortisationszeit

Die Amortisationszeit, die bei der Anpassung der Zielvorgaben im Falle eines offensichtlichen Missverhältnisses zwischen den Kosten der Maßnahmen und dem erwarteten Nutzen berücksichtigt wird, wurde von 6 auf 10 Jahre verlängert.

Damit wird sie mit den Vorgaben für Systeme zur Verwaltung, Regelung und Betriebsoptimierung von Energieanlagen in Einklang gebracht, die im Dekret über Automatisierungs- und Kontrollsysteme für tertiäre Gebäude („BACS-Dekret“) vom 7. April 2023 festgelegt sind.

Meldung des Referenzenergieverbrauchs

Werden diese Verbrauchsdaten für das Referenzjahr nicht bis zum 30. September 2027 gemeldet, gilt das erste volle Betriebsjahr als Referenzjahr auf der Plattform OPERAT. Bisher war keine Frist für die Meldung des Referenzverbrauchs festgelegt.

Präzisierung zum Referenzjahr

Es wird klargestellt, dass das Referenzjahr zwischen 2010 und 2022 liegen oder dem ersten vollen Betriebsjahr entsprechen muss. Bisher bestand die einzige Einschränkung darin, dass für die seit dem 1. Oktober 2019 unter das System fallenden Akteure ein Referenzjahr zwischen 2010 und 2020 gewählt werden musste.

Berücksichtigung von GNR (nicht für den Straßenverkehr bestimmter Diesel)

Ein neuer Umrechnungsfaktor für Endenergie, nicht erneuerbare Primärenergie und Treibhausgase (CO2-Äquivalent) wurde für nicht für den Straßenverkehr bestimmten Diesel (GNR) hinzugefügt.



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