Inspektion von Klimaanlagen und reversiblen Wärmepumpen

Ein Dekret aus dem Jahr 2018 schreibt die regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen und Wärmepumpen mit einer Leistung von mehr als 12 kW sowie die Erstellung eines Anlagenbuchs für diese Systeme vor.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
08.02.2019
Inhaltsverzeichnis
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Das Dekret Nr. 2018-126 vom 22. Februar 2018 über die Inspektion von Klimaanlagen und reversiblen Wärmepumpen mit einer Nennkälteleistung von mehr als 12 Kilowatt ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Dieses Dekret legt die Häufigkeit und die Modalitäten der regelmäßigen Inspektionen dieser Systeme fest. Es regelt zudem den Inhalt eines Klimaanlagenbuchs, in dem alle Daten und Dokumente zu den Klimaanlagen zentral erfasst werden, um Inspektionen zu erleichtern.

Vom Dekret betroffene Klimaanlagen

Dieses Dekret betrifft Klimaanlagen und Wärmepumpen, ob einfach oder komplex, deren nutzbare Nennkälteleistung mehr als 12 Kilowatt beträgt. Klimaanlagen sind dabei definiert als die Kombination aller Komponenten, die für die Aufbereitung der Innenraumluft in einem Gebäude mit Dach und Wänden erforderlich sind, in dem die Temperatur kontrolliert oder gesenkt werden kann.

Es ist zu beachten, dass bei der Vernetzung mehrerer Klimaanlagen oder reversibler Wärmepumpen zur Temperaturregelung oder -senkung das Gesamtsystem als eine Einheit betrachtet wird, deren Nennkälteleistung der Summe der Nennleistungen der einzelnen Systeme im Netzwerk entspricht.

Klimaanlagenbuch

Mit diesem Dekret wird ein Klimaanlagenbuch eingeführt, das als „Dossier zur Zusammenfassung der Daten über die Klimaanlage, deren Nutzung und den Bedarf an Raumklimatisierung, den sie abdeckt“ definiert ist. Dieses Buch dient der zentralen Erfassung aller Informationen und Dokumente zu den Klimaanlagen, um die Bewertung ihrer Leistung und Dimensionierung bei Inspektionen gemäß der Verordnung vom 15. Dezember 2016 zu erleichtern.

Häufigkeit und Modalitäten der Inspektionen

Das Dekret sieht vor, dass die Inspektion der Leistung, der Dimensionierung und des Klimaanlagenbuchs standardmäßig mindestens alle fünf Jahre durchgeführt werden muss. Bei einer Neuinstallation oder einem Austausch muss die erste Inspektion spätestens im Kalenderjahr nach der Installation oder dem Austausch erfolgen.

Wenn die Aktivitäten am Standort jedoch durch ein Energiemanagementsystem abgedeckt sind, das nach der Norm NF EN ISO 50001 von einer akkreditierten Stelle zertifiziert wurde, verlängert sich das Inspektionsintervall auf 10 Jahre.

Ab dem 1. Oktober 2020 wird die Inspektionspflicht für Klimaanlagen und Wärmepumpen über 12 kW durch Wartungs- und Inspektionspflichten für thermodynamische Systeme je nach Leistung und Gebäudeart ersetzt.